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Was sind die Kostengruppen nach DIN 276?

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Was sind die Kostengruppen nach DIN 276?

Matthäus Kerres
Matthäus Kerres
05/2024
Inhalte

Wenn es um Kostenermittlung im Bauwesen geht, bildet die DIN 276 die Grundlage und Richtlinie für alle Planer:innen. Die DIN-Norm regelt seit 90 Jahren die verschiedenen Aspekte der Kostenplanung im Bau und legt die Einzelheiten zur Gliederung, Form und weitere Details fest. Als fester Bestandteil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die DIN 276 inzwischen mehrmals überarbeitet worden und steht zur Zeit in der aktuellen Fassung vom Dezember 2018 zur Verfügung. In dieser wurden u.a. einige Kostengruppen neu definiert.

Doch was sind die Kostengruppen nach DIN 276 genau? In der umfangreichen Norm beschreiben die Kostengruppen die verschiedenen Bereiche eines Bauprojekts. Damit wird es allen am Projekt Beteiligten vereinfacht, sich zügig einen Überblick über die einzelnen Kostennoten der Bauphasen zu machen. So gibt es z.B. Kostengruppen für alle mit dem Grundstück verbundenen Kosten und weitere zur Zusammenfassung der Kosten der Baukonstruktion oder der Außenanlagen. Dies erleichtert in erster Linie die Lesbarkeit für Laien und die schnelle Datensuche für Planer:innen und Baufirmen.

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Übersicht der Kostengruppen nach DIN 276

Die Kostengruppen sind zur besseren Übersicht in verschiedene Untergruppen aufgeteilt. Aktuell existieren folgende acht Hauptkategorien (Gruppen):

Kostengruppe 100 – Grundstück:

Alle mit dem Erwerb des Grundstücks in Verbindung stehenden Kosten. In diese Kostengruppe fallen die Untergruppen

• 110 Grundstückswert

• 120 Grundstücksnebenkosten

• 130 Rechte Dritter

Damit werden auch Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notargebühr, Vermessung und Bodengutachten abgedeckt.

Kostengruppe 200 – Vorbereitende Maßnahmen:

Diese Gruppe wurde in älteren Fassungen "Herrichten und Erschließen" genannt. Sie umfasst alle Bauleistungen zur Vorbereitung des Grundstücks für den Baubeginn, wie z.B. Abriss oder Erschließung. Die jeweiligen Untergruppen

• 210 Herrichten

• 220 Öffentliche Erschließung

• 230 Nicht öffentliche Erschließung

• 240 Ausgleichsmaßnahmen und –abgaben

• 250 Übergangsmaßnahmen

legen die verschiedenen Bereiche in dieser Bauphase fest.

Kostengruppe 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen:

Erste von zwei Kostengruppen nach DIN 276, die unmittelbar das Bauwerk betreffen. In der Gruppe 300 werden alle Arbeiten aufgeführt, die der Gründung und Errichtung des Rohbaus angehören. Dazu zählen die Untergruppen

• 310 Baugrube/Erdbau

• 320 Gründung/Unterbau

• 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen

• 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen

• 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen

• 360 Dächer

• 370 Infrastrukturanlagen

• 380 Baukonstruktive Einbauten

• 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

Kostengruppe 400 – Bauwerk – Technische Anlagen:

Zweite von zwei Kostengruppen nach DIN 276, die unmittelbar das Bauwerk betreffen. Die Kostengruppe 400 enthält alle Bauleistungen, die den technischen Ausbau und die Maßnahmen zu den Nachweisen des Wärme-, Schall- und Brandschutzes betreffen. Die Unterteilung erfolgt in

• 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

• 420 Wärmeversorgungsanlagen

• 430 Raumlufttechnische Anlagen

• 440 Elektrische Anlagen

• 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen

• 460 Förderanlagen

• 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

• 480 Gebäude- und Anlagenautomation

• 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen

Kostengruppe 500 – Außenanlagen und Freiflächen:

In früheren Fassungen der DIN 276 noch "Außenanlagen" genannt. Diese Gruppe enthält alle Bauleistungen im Außenbereich wie z.B. Grünflächen, Zufahrten und Zuwege, aber durchaus auch Konstruktionen wie Schallschutzwände, Tribünen und Schächte sowie technische Anlagen und Installationen, sofern sie sich im Außenbereich befinden. Im Einzelnen gibt es folgende Untergruppen:

• 510 Erdbau

• 520 Gründung, Unterbau

• 530 Oberbau, Deckschichten

• 540 Baukonstruktionen

• 550 Technische Anlagen

• 560 Einbauten in Außenflächen und Freiflächen

• 570 Vegetationspflichten

• 580 Wasserflächen

• 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen.

Kostengruppe 600 – Ausstattung und Kunstwerke:

Diese Kostengruppe nach DIN 276 beinhaltet alle Bauleistungen, die sich nach Fertigstellung der konstruktiven Elemente eines Gebäudes mit dem Innenausbau und der dekorativen Gestaltung befassen. Sie gliedert sich in:

• 610 Allgemeine Ausstattung

• 620 Besondere Ausstattung

• 630 Informationstechnische Ausstattung

• 640 Künstlerische Ausstattung

• 690 Sonstige Ausstattung

Kostengruppe 700 – Baunebenkosten:

Ein nicht unwesentlicher Teil der Gesamtkosten eines Projektes entfällt auf die Baunebenkosten. Zu diesen zählen beispielsweise die durch Architekt:innen und Ingenieur:innen durchgeführten Planungs- und Durchführungsleistungen nach HOAI bzw. neuerdings nach vertraglicher Vereinbarung auf Basis der VOB. Auch Kosten des SiGeKo, Projektmanagement, Untersuchungen und Versicherungen fallen unter diese Kostengruppe nach DIN 276. Die Untergruppen auf zweiter Ebene sind:

• 710 Bauherrenaufgaben

• 720 Vorbereitung der Objektplanung

• 730 Objektplanung

• 740 Fachplanung

• 750 Künstlerische Leistungen

• 760 Allgemeine Baunebenkosten

• 790 Sonstige Baunebenkosten

Kostengruppe 800 Finanzierung:

Diese Kostengruppe nach DIN 276 wurde erst in der letzten Fassung 2018-12 hinzugefügt. Sie berücksichtigt erstmals alle mit der Finanzierung in Zusammenhang stehenden Noten bei der Kostenermittlung. Dazu gehören unter anderem Bürgschaften, Kapitalzinsen und Finanzierungsnebenkosten. Dies dient vor allen Dingen den Bauherr:innen zur besseren Budgetplanung. Im Einzelnen wird zur besseren Übersicht aufgegliedert nach:

• 810 Finanzierungsnebenkosten

• 820 Fremdkapitalzinsen

• 830 Eigenkapitalzinsen

• Bürgschaften

• Sonstige Finanzierungskosten

Welche Ebenen gibt es?

Die Kostengruppen nach DIN 276 müssen in drei Ebenen aufgegliedert werden, um für alle Baubeteiligten einen vereinfachten Überblick über die Kostenplanung zu ermöglichen. Wie oben bereits aufgeführt, werden die insgesamt acht Oberkategorien der Kostengruppen zunächst auf einer zweiten Ebene in eine je nach Kostengruppe unterschiedliche Anzahl von Untergruppen unterteilt. Dies hilft, in diesen "Kapiteln" schnell die gesuchte Bauleistung zu finden. Dennoch ist diese zweite Ebene immer noch viel zu grob, um die einzelnen Bauleistungen einzuordnen. Daher schreibt die DIN 276 die Anlage der dritten Ebene vor. Diese enthält nun erstmals Untertitel, die eine genaue Zuordnung der jeweiligen Einzelleistung in einem Bauvorhaben ermöglichen.

Spätestens ab Stufe 3 der Kostenermittlung (Kostenberechnung) ist daher die Einteilung der Kostengruppen in drei Ebenen vorgeschrieben. Sie wird auch Einteilung nach Hunderter-, Zehner- und Einerstellen genannt. Dabei repräsentieren die Hunderterstellen die Oberkategorie der acht Kostengruppen nach DIN 276. Somit bedeutet die

• erste Zahl (Hunderter) die grobe Einteilung nach strukturellen Bereichen des Baugeländes und Bauwerks,

• zweite Zahl (Zehner) die Unterteilung in bestimmte Bauelemente oder Unterbereiche und die

• dritte Zahl (Einer) die einzelnen Teile des Unterbereichs.

Beispielsweise ist die Position 364 "Dachbekleidung" Teil der Unterkategorie 360 "Dächer", die wiederum unter der Kostengruppe 300 "Bauwerk – Baukonstruktionen" zu finden ist.

DIN 276 Kostengruppen bei der Kostenermittlung

In den verschiedenen Stufen der Kostenermittlung spielen die Kostengruppen nach DIN 276 eine unabdingliche Rolle bei der Einhaltung eines einheitlichen Workflows nicht nur innerhalb eines Bauprojekts, sondern auch im projektübergreifenden Kostenvergleich. Ideal ist eine Beibehaltung der drei Ebenen über alle

Stufen der Kostenermittlung:

Kostenrahmen

Kostenschätzung

• Kostenberechnung

Kostenanschlag

Kostenfeststellung

Die Definition der Kostengruppen nach DIN 276 gewährleistet eine für alle am Bau Beteiligten sowie Juristen nachvollziehbare Kostenkalkulation, die Fehlinterpretationen und Missverständnisse weitestgehend ausschließt. Daher empfiehlt sich für Planungsbüros der Einsatz einer modernen AVA-Software, die zeitsparend die Kostenermittlung während des gesamten Bauprojekts bis hin zur Objektbetreuung (LP 9) sicherstellt.

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