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Kostenanschlag nach DIN 276 im Überblick

Matthäus Kerres
Matthäus Kerres
05/2024
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Dem Kostenanschlag nach DIN 276 kommt im Laufe eines Bauprojekts eine besondere Bedeutung zu. Er wird in der Leistungsphase 7 der HOAI unmittelbar vor Beginn der Bauarbeiten erstellt. Fehler, die sich hier einschleichen, lassen sich später nur noch mit großen Schwierigkeiten, z.B. durch Nachträge, korrigieren. Ziel von Planer:innen muss es daher immer sein, eine möglichst große Übereinstimmung zwischen dem Kostenanschlag und der anschließenden Kostenfeststellung zu erreichen.

Was ist ein Kostenanschlag?

Die Erstellung fällt unter den Kompetenzbereich von Planer:innen und Architekt:innen und wird somit als Grundleistung ihrer Aufgaben angesehen.

Auf Basis des Kostenanschlags können Auftragnehmer:innen ihre Angebote erarbeiten und in der Vergabephase einreichen. Anschließend entscheiden dann Bauherr:innen zusammen mit den Auftraggeber:innen über die Annahme bzw. Auswahl der verschiedenen Gewerke.

Der Anschlag als Teil der Kostenplanung stellt daher eine wesentliche Stufe im Bereich der gesamten Kostenkalkulation eines Bauprojekts dar. Zu beachten ist insbesondere die Unterscheidung zwischen dem Kostenvoranschlag und dem Kostenanschlag. Während Ersterer noch in der Vorbereitung der Vergabe einen etwas größeren Toleranzbereich zulässt, sollte dieser bei Letzterem nur noch im Bereich von +/- 5-10% liegen. In dieser Phase können die Kosten dann nur noch durch Mehr- oder Mindermengen bzw. durch Nachträge angepasst werden.

In welcher Leistungsphase befindet sich der Kostenanschlag?

Der Kostenanschlag befindet sich in der Leistungsphase 7 der HOAI (Mitwirkung bei der Vergabe) und ersetzt den vorhergehenden, in der LP 6 erstellten Kostenvoranschlag. Letzterer enthält noch angenommene Baukosten, spätestens in der LP 7 greifen Planer:innen aber nun auf die bepreisten Leistungspositionen der Leistungsverzeichnisse zurück. Dies erlaubt eine realistische Festlegung der tatsächlich zu erwartenden Baukosten.

Genau wie der Kostenvoranschlag muss auch der Kostenanschlag mit einer Gliederungstiefe der 3. Ebene nach DIN 276 angefertigt werden. Damit wird sichergestellt, dass alle am Bauprojekt Beteiligten jede einzelne Position mit hinreichender Genauigkeit zuordnen können. Der Aufwand für die Auflistung aller Positionen über die verschiedenen Kostenplanungsstufen im Projektverlauf ist sehr zeit- und arbeitsaufwändig. Daher empfiehlt sich bei der Erstellung der Einsatz einer modernen AVA-Software, die auch bei der Weitergabe der Daten über genormte Schnittstellen hilft.

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Welche Stufe der Kostenermittlung ist der Kostenanschlag?

Die Kostenermittlung eines Bauvorhabens gliedert sich in insgesamt sechs Stufen mit zunehmender Genauigkeit. Während in der Leistungsphase 1 der HOAI zunächst einmal ganz grob ein Kostenrahmen abgesteckt wird, beinhaltet die Kostenschätzung der LP 2 bereits eine konkretere Kostenschätzung für die Vorplanung. In der LP 3 greift die Kostenberechnung für die Entwurfsplanung erstmals auf die Gliederungstiefe der 3. Ebene zurück, das bedeutet: Die einzelnen Positionen der Bauleistungen werden bereits als dreistellige Nummern angegeben und erlauben eine exakte Zuordnung. Unmittelbar vor der Ausfertigung des Kostenanschlags steht noch in der LP 5 bis 6 die Erstellung des Kostenvoranschlags. In diesem sind bereits alle endgültigen Positionen und Einheitspreise enthalten, lediglich die Toleranz darf noch etwas höher sein. In der LP 7 ist der Anschlag die vorletzte Stufe in der Kostenermittlung vor der Kostenfeststellung in der LP 8.

Was enthält der Kostenanschlag?

Der Anschlag enthält bereits alle detailliert in drei Ebenen aufgegliederten Leistungspositionen mit ihren Vergabepreisen. Dabei ist unbedingt die Reihenfolge der Kostengruppen nach DIN 276 einzuhalten. Die Kostengliederung mit den im Kostenvoranschlag vereinbarten Vergabeeinheiten werden in der dritten Ebene (auch "Einerstelle") zusammengestellt und können nach weiteren Kriterien sortiert werden. Architekt:innen finden weitere Aussagen zur Gliederung und weiteren inhaltlichen Anmerkungen in den Baunormen.

Der Kostenanschlag wird im Wesentlichen auf der Basis folgender Informationen erstellt:

• Angebote der Bieter.

• Gewerksspezifische Auftragsangebote.

• Berechnungen und technische Nachweise.

Mengenermittlungen.

• Alle Planungsunterlagen, z.B. Ausführungs-, Detail- und Abrechnungszeichnungen.

• Nützliche Informationen über Organisation und Bauzeitenplan.

• Aufstellung von bereits entstandenen Kosten.

• Bereits vorliegende Rechnungen von Baufirmen.

Wozu dient der Kostenanschlag?

Der Kostenanschlag dient als Fortschreibung des Kostenvoranschlags zur definitiven Festlegung der Kosten für jede Leistungsposition und jedes Gewerk. Er kann dem Bauvertrag zugrunde gelegt werden und bietet in dem Fall, dass Auftragnehmer:innen für die Richtigkeit der Angaben Gewähr tragen, eine zusätzliche Sicherheit für Bauherr:innen. Zu unterscheiden ist zwischen Anschlägen mit Brutto-Angabe (mit Umsatzsteuer) und Netto-Angabe (ohne Umsatzsteuer), je nachdem, ob es sich um private oder gewerbliche Bauherr:innen handelt.

In der Baupraxis ist es üblich, dass mehrere Kostenanschläge erstellt werden, um sich durch konstante Korrekturen und Anpassungen möglichst nahe an die real entstehenden Kosten heranzutasten. Der Einsatz einer professionellen AVA-Software hilft Planer:innen dabei, Zeit- und Arbeitsaufwand gering zu halten.

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