Die HOAI gilt als Verordnung für Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen. Ihre Regelungen werden zur Honorarberechnung von Bauprojekten verwendet werden.
Die HOAI gilt als Verordnung für Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen. Ihre Regelungen können zum Zweck der Honorarberechnung einer Honorarvereinbarung zugrunde gelegt werden.
Die erste Version der HOAI wurde im September 1976 zur Regelung der Honorare Für Architekten- und Ingenieurleistungen veröffentlicht und trat ab 1977 in Kraft. Die neuste Fassung ist die HOAI 2021.
Die Vergütung von Planungsleistungen von ArchitektInnen und IngenieurInnen in den Bereichen des Bauwesens, der Architektur und der Stadtplanung. Nicht eingeschlossen sind Vermessungswesen, Bauphysik, Umweltverträglichkeit und Bodenmechanik.
Seit 1.1.2021 ist die HOAI nicht mehr verbindlich. Sie wird trotzdem oft als Grundlage zur Berechnung von Honoraren für ArchitektInnen und IngenieurInnen genommen.
Die HOAI definiert für die meisten Leistungsbilder 9 Leistungsphasen. Mehr dazu haben wir in unserem Blog über die HOAI Leistungsphasen zusammengefasst.
Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Umsatzsteuer, die auf die Kosten von Objekten entfällt, ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.
Die HOAI definiert insgesamt neun Leistungsphasen, die den typischen Ablauf eines Bauprojekts abbilden. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Leistungsphasen:
In dieser Phase werden die grundlegenden Anforderungen und Ziele des Projekts ermittelt. Es werden Informationen über den Standort, das Budget und die technischen Voraussetzungen gesammelt.
Hier werden erste konzeptionelle Ideen entwickelt und in Form von Skizzen, Plänen oder Modellen präsentiert. Es werden verschiedene Varianten geprüft und bewertet.
Auf Basis der Vorplanung wird der Entwurf weiter ausgearbeitet. Es entstehen detailliertere Pläne, die bereits viele gestalterische und funktionale Aspekte berücksichtigen.
In dieser Phase werden die Entwurfsunterlagen für die Baugenehmigung vorbereitet. Es werden alle erforderlichen Informationen und Nachweise zusammengestellt.
Hier werden die Pläne und Unterlagen erstellt, die zur Umsetzung des Projekts notwendig sind. Es werden detaillierte Angaben zu Materialien, Maßen und technischen Lösungen gemacht.
Es werden Leistungsverzeichnisse erstellt, in denen alle Gewerke und Leistungen aufgeführt sind. Diese dienen als Grundlage für die spätere Vergabe der Bauleistungen.
In dieser Phase unterstützt der Architekt oder Ingenieur den Bauherrn bei der Auswahl der geeigneten Auftragnehmer. Es werden Angebote geprüft und Vertragsverhandlungen geführt.
Während der Bauphase überwacht der Architekt oder Ingenieur die Ausführung der Arbeiten. Es wird kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden und bei Bedarf eingegriffen.
Nach Fertigstellung des Bauprojekts erfolgt eine abschließende Überprüfung. Es werden Mängel behoben und eine Dokumentation erstellt, die alle relevanten Informationen zum Bauwerk enthält.
Das Honorar für Architektur- und Ingenieurleistungen wird meist anhand von einem HOAI Rechner berechnet. Je nach Leistungsbild werden drei Parameter für die Berechnung des Honorars einbezogen:
Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie werden meist als Prozentsatz der Kostengruppen der DIN 276 angegeben.
Die HOAI definiert 9 Leistungsphasen. Für jede Leistungsphase wird ein Prozentsatz von den anrechenbaren Kosten als Honorar angesetzt. Grundsätzlich gilt: umso aufwändiger die Leistungsphase, umso höher der vorgesehene Prozentsatz.
Die Honorarzone bildet den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung ab. Dabei handelt es sich um ein objektives Kriterium. Je nach Leistungsbild gibt es unterschiedliche Honorarzonen, zum Beispiel hat das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" nur drei Honorarzonen währen das Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" fünf Honorarzonen hat.