Importiere Bauteile und Positionen via GAEB oder Datenbanken. Erstelle gut strukturierte LVs auch mit wenig AVA Erfahrung.
Das LV (Abkürzung für Leistungsverzeichnis) dient als Grundlage für die Kalkulation und Preisfindung für potentielle Auftragnehmer, die später die geplanten Leistungen in Realität umsetzen sollen. Ein Leistungsverzeichnis ist eine schriftliche Auflistung aller zu erbringenden Leistungen, die im Zuge von Ausschreibungen von Bauprojekten angefertigt werden.
Ein Leistungsverzeichnis wird in der Regel von ArchitektInnen, IngenieurInnen und BauleiterInnen erstellt und an potentielle Auftragnehmer versendet. Auch Immobilienentwickler, Generalunternehmer und private Bauherren erstellen Leistungsverzeichnisse, immer dann wenn sie die Verantwortung und Ausführung der Ausschreibung für ein Bauprojekt übernehmen.
In einem Leistungsverzeichnis werden die zu erbringenden Leistungen, nach Gewerken bzw. Vergabeeinheit gegliedert, aufgelistet und im Detail beschrieben. Das Leistungsverzeichnis enthält somit alle Leistungen, die später in einen Auftrag vereinbart werden sollen. In Ausnahmefällen werden in einem Leistungsverzeichnis die Leistungen von mehrere Gewerken zusammengefasst. Bei sehr kleinen Bauprojekten kommt es vor, dass für das gesamte Projekt alle Leistungen in einem Leistungsverzeichnis abgebildet werden.
Leistungsverzeichnisse werden tabellarisch in mehreren Hierarchieebenen aufgebaut. Bei der Gestaltung der Leistungsverzeichnisse, sollte immer daran gedacht werden, die Leistungen so verständlich wie möglich für potentielle Auftragnehmer zu beschreiben. Neben der ausführlichen Leistungsbeschreibung muss jede Position eine Menge und eine Einheit beinhalten. Leistungsverzeichnisse werden in Bereiche, Abschnitte und Positionen gegliedert.
Die Leistungs-, Normal- oder Ausführungsposition beschreiben Leistungen, die in jedem Fall gebaut werden sollen. Wenn nicht anders ausgewiesen, bzw. speziell vermerkt, handelt es sich bei einer Position grundsätzlich immer um eine Normalposition.
Zulagepositionen stellen eine spezifische Variante der Normalposition dar, die meist mit einem Mehraufwand verbunden ist. Mit ihr lassen sich ergänzende Bedingungen oder Härten in Bezug auf die vorhandene Normalposition darstellen.
Grundposition beschreiben Teilleistungen, die wahrscheinlich ausgeführt werden, für die es jedoch mehrere Ausführungsmöglichkeiten (in Form von alternative Positionen) gibt.
Alternativpositionen sind Positionen, die als zusätzliche Ausführungsmöglichkeiten neben der Grundpositionen angeboten wird. Vor Abschluss des Vertrages kann sich dann entweder auf die Grundposition oder die Alternativposition geeinigt werden.
Eventualpositionen stellen Einzelleistungen dar, deren Bedarf bei der Planung noch nicht feststeht. Hierbei ist noch nicht klar, ob und in welchem Umfang die Leistung überhaupt auszuführen ist.