Zeiterfassung auf allen Geräten. Nach Projekten und Leistungsphasen.
ArchitektInnen erfassen Zeit um:
- Leistungen mit ihrem Bauherren nach Zeit abzurechnen oder
- einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit ihrer Projekte zu erhalten (wenn Leistungen nicht nach Zeit sondern z.B. nach HOAI abgerechnet werden).
Bei jeder Zeiterfassung sind folgende Angaben wichtig:
- Datum und Uhrzeit
- Dauer der Tätigkeit
- Beschreibung der Tätigkeit
- Bauprojekt / Bauherr
- eventuell die Leistungsphasen der HOAI in der die Leistung erbraucht wurde
Um das Honorar von Architekten und Ingenieuren zu berechnen wird meistens die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herangezogen.
Mit der HOAI kann man das Honorar für die Grundleistungen eines Bauprojekt ermitteln. Dieses beruht auf Eckdaten wie Bausumme, Art der Leistung, Leistungsphasen, usw.
Zusätzlich können besondere Leistungen zum Beispiel nach Zeit abgerechnet werden.
In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung seit dem 1. Januar 2020. Mit der Einführung des Gesetzes zur Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) und der EU-Arbeitszeitrichtlinie müssen Arbeitgeber nun die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen.
Die korrekte Arbeitszeiterfassung dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch der Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen.
Compa bietet eine effiziente und rechtssichere Lösung für die Arbeitszeiterfassung.
✓ Profitabilität messen und steuern
✓ Professionalität gegenüber dem Bauherren
✓ Sicherheit für die Mitarbeiter
✓ Zeiten für Projekte und Leistungsphasen festhalten
✓ Übersicht über Profitabilität von Projekten und Leistungsphasen
✓ Übersicht über Büroeffizienz und Auslastung
✓ Stundensätze professionell kalkulieren