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Kostengruppe 700 nach DIN 276

Erfahre alles über die Kostengruppe 700 nach DIN 276: Baunebenkosten. Was beinhaltet sie und welche Kostengruppen sind darin enthalten? Jetzt KG 700 berechnen in Compa!
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Was ist die Kostengruppe 700 nach DIN 276?

Die Kostengruppe 700 nach DIN 276 enthält alle Baunebenkosten, die im Laufe eines Bauprojekts anfallen. Beispiele dafür sind das Gehalt für FachplanerInnen und ArchitektInnen, das meistens nach HOAI errechnet wird. Dafür wird oft ein HOAI Rechner verwendet. In der Praxis werden die Baunebenkosten oft unterschätzt. Mit einem Kostenanteil von bis zu 20 % sollte die Kostengruppe 700 aber auf jeden fall von Anfang an sorgfältig kalkuliert werden.

Im Dezember 2018 gab es ein umfangreiches Update der DIN 276. Dabei wurde die KG 700 geteilt. Kosten, die mit der Finanzierung eines Bauprojektes zusammenhängen, werden nun in der Kostengruppe 800 berechnet.

Wofür wird die Kostengruppe 700 nach DIN 276 verwendet?

Die Kostengruppe 700 nach DIN 276 wird so wie alle Kostengruppen (z.B: KG 400 oder KG 300) für die Kalkulation von Bauprojekten verwendet. ArchitektInnen nutzen sie, um Kosten in den verschiedenen Abschnitten eines Projektes in Teilbereiche zu gliedern. Die geforderte Genauigkeit der Berechnung, bzw. die Art von Kostenermittlung, gibt an welche Ebene der Kostengruppe verwendet wird. Die KG 700 ist die sogenannte Hunderterstelle, die dann noch weiter in Zehner- und Einser-Stellen unterteilt werden kann. Die Hunderterstellen (KG 100-KG 800) werden üblicherweise für den Kostenrahmen verwendet.

Was gehört zur Kostengruppe 700 nach DIN 276?

Auf der Zehner-Stelle enthält die KG 700 nach DIN 276: 

  • KG 710: Bauherrenaufgaben
  • KG 720: Vorbereitung der Objektplanung
  • KG 730: Architekten- und Ingenieurleistungen
  • KG 740: Fachplanung
  • KG 750: Künstlerische Leistungen
  • KG 760: Allgemeine Baunebenkosten
  • KG 790: Sonstige Baunebenkosten

Wie gelingt die Berechnung von Kosten für die KG 700?

Um realistische Kosten für die Kostengruppe 700 nach DIN 276 zu schätzen, müssen ArchitektInnen eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Verwenden der richtigen Software: Mit der AVA-Software von Compa können Kostenschätzungen mit der Hilfe von Vorlagen, professionell und ohne Rechenfehler erstellt und exportiert werden.
  • Das Finden und Einsetzten von aktuellen Preise für die gesuchten Positionen.
  • Eine gute Absprache mit allen Beteiligten, um sicher zu gehen, alle Details in die Berechnung zu inkludieren.
  • Da das Gehalt / Honorar von Architekten und ArchitekInnen in die KG 700 fällt, sollte der Bauherr von Beginn darüber informiert werden, wie sich das Honorar zusammensetzt und welche Kosten damit verbunden sind.
veröffentlicht am
6.3.2023
Ferdinand Witt-Dörring
Verfasst von

Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.

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