Die Leistungsphase 8 nach HOAI ist eine von insgesamt neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie umfasst die Objektüberwachung. In dieser Phase wird die Ausführung des Bauprojekts durch den/die ArchitektenIn oder PlanerIn überwacht und kontrolliert. Die Objektüberwachung ist ein wichtiger Teil des Bauprozesses, der sicherstellt, dass das Bauprojekt wie geplant und vereinbart umgesetzt wird.
Alle Leistungsphasen nach HOAI im Überblick:
Mit unseren HOAI To-Do-Liste hast du alle Aufgaben der einzelnen Leistungsphasen immer im Überblick.
In der LPH 8 überwacht der/die ArchitektIn die Umsetzung des Bauprojekts, um sicherzustellen, dass es gemäß den Planungen und Vorgaben realisiert wird. Zu den Aufgaben der Objektüberwachung gehören unter anderem die Koordination aller am Bau beteiligten Unternehmen, die Erstellung eines Bauzeitenplans, die Überwachung der Beseitigung von Mängeln sowie die Dokumentation des Bauablaufs. Zudem ist die Rechnungsprüfung und die Erstellung eines Rechnungsdeckblattes ein weiterer wichtiger Bestandteil der Leistungsphase 8.
Gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wird für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume der Anteil des Honorars für die Objektüberwachung mit 32% vom Gesamthonorar für alle 9 Leistungsphasen bewertet und angesetzt. Allerdings ist zu beachten, dass seit der Einführung der HOAI 2021, die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt gelten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019.Wie das Honorar berechnet wird, haben wir in unserem Blog Post über das Thema: "Wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?" genauer erklärt. Zur Unterstützung wird dafür meistens ein HOAI Rechner verwendet.
Wie oben erwähnt ist die Rechnungsprüfung und die Erstellung eines Rechnungsdeckblattes ein wichtiger Bestandteil der Leistungsphase 8. Beide Aufgaben können, wie unsere KundenInnen sagen, einfach und intuitiv, in der AVA Software von Compa erledigt werden. Die Rechnungsprüfung kann durch eine direkte Verknüpfung zu dem erstelltem Leistungsverzeichnis automatisch und damit ohne Rechnungsfehler durchgeführt werden. Das per Knopfdruck erstellte Rechnungsdeckblatt-PDF kann personalisiert und mit dem Firmenlogo geschmückt werden. Bauherren schätzen die Rechnungsdeckblätter von Compa wegen ihrer Klarheit, Einfachheit und Übersicht.
Durch die vorhandene Zahlungsfunktion können Kostenermittlungen auf echt getätigten Zahlungen aufgebaut werden. Die AVA Software von Compa ist die einzige AVA Software in Deutschland, die diese Funktion anbietet.
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.