Die Leistungsphase 4 nach HOAI ist ein wichtiger Abschnitt innerhalb eines Bauprojekts. In dieser Phase werden alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen vervollständigt und eingereicht. Dies beinhaltet sämtliche Planungsunterlagen, Objektbeschreibungen und Berechnungen, die für die Genehmigungsplanung relevant sind. Während der Leistungsphase 4 werden auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet und gegebenenfalls (nach)verhandelt. Die ausgearbeiteten Unterlagen werden dann bei den zuständigen Behörden eingereicht, um die notwendigen Genehmigungen für das Bauprojekt zu erhalten.
Das Ziel der Genehmigungsplanung ist der genehmigte Bauantrag.
Alle Leistungsphasen der HOAI im Überblick findest du hier:
Die Vorbereitung für die Einreichung aller erforderlichen Dokumente beginnt eigentlich mit dem Start des Projektes. Ab der ersten Leistungsphase werden die Pläne für das geplante Objekt immer realer, die Berechnungen immer genauer und die Beschreibungen immer konkreter. Das ständige Updaten und Verbessern der Unterlagen ist ein wesentlicher Teil der Arbeit für Architekten und Architektinnen in den ersten Leistungsphasen und findet seinen vorläufigen Höhepunkt bzw. den ersten wichtigen Milestone, mit der Abgabe der Dokumente in der Genehmigungsplanung.
Schlussendlich müssen die erarbeiteten Dokumente bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Im Vorfeld ist es wichtig zu klären, welche Dokumente gebraucht werden und in welcher Form sie, wo abgegeben werden müssen. Es ist daher ratsam, sich bereits frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu informieren und diese vollständig einzureichen, um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.
Der Bauantrag: Dieser enthält Angaben zum Bauvorhaben, wie zum Beispiel zum geplanten Bauwerk, zur Nutzung, zu den Bauteilen und zu den Anschlüssen an die öffentliche Infrastruktur.
Die Bauvorlagen: Diese enthalten die detaillierten technischen Unterlagen für das Bauvorhaben, wie zum Beispiel Zeichnungen, Pläne und Berechnungen.
Gutachten und Stellungnahmen: Diese werden von Fachplanern erstellt und enthalten Informationen zu bauaufsichtlichen Fragen, wie zum Beispiel zu den statischen Anforderungen oder zum Brandschutz.
Erklärungen und Nachweise: Dazu gehören zum Beispiel die Nachweise über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, die Erschließung des Grundstücks oder die Baukosten.
Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Für die Leistungsphase 4 fallen 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume an.
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.