Die Leistungsphase 4 nach HOAI ist ein entscheidender und spannender, ja manchmal sogar nervenaufreibender Abschnitt eines Bauprojektes. In der Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung wurde schon viel Zeit und Arbeit in die für die Genehmigungsplanung erforderlichen Dokumente gesteckt. Sämtliche Planungsunterlagen, Objektbeschreibungen und Berechnungen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 vervollständigt. Alle für die Genehmigung erforderlichen Vorlagen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen werden in der LP 4 erarbeitet und die ausgearbeiteten Unterlagen werden nach Fertigstellung bei den zuständigen Behörden eingereicht und wenn notwendig (nach)verhandelt.
Das Ziel der Genehmigungsplanung ist der genehmigte Bauantrag.
Alle Leistungsphasen der HOAI im Überblick findest du hier:
Die Vorbereitung für die Einreichung aller erforderlichen Dokumente beginnt eigentlich mit dem Start des Projektes. Ab der ersten Leistungsphase werden die Pläne für das geplante Objekt immer realer, die Berechnungen immer genauer und die Beschreibungen immer konkreter. Das ständige Updaten und Verbessern der Unterlagen ist ein wesentlicher Teil der Arbeit für Architekten und Architektinnen in den ersten Leistungsphasen und findet seinen vorläufigen Höhepunkt bzw. den ersten wichtigen Milestone, mit der Abgabe der Dokumente in der Genehmigungsplanung.
Schlussendlich müssen die erarbeiteten Dokumente bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Im Vorfeld ist es wichtig zu klären, welche Dokumente gebraucht werden und in welcher Form sie, wo abgegeben werden müssen. Es ist daher ratsam, sich bereits frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu informieren und diese vollständig einzureichen, um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.
Der Bauantrag: Dieser enthält Angaben zum Bauvorhaben, wie zum Beispiel zum geplanten Bauwerk, zur Nutzung, zu den Bauteilen und zu den Anschlüssen an die öffentliche Infrastruktur.
Die Bauvorlagen: Diese enthalten die detaillierten technischen Unterlagen für das Bauvorhaben, wie zum Beispiel Zeichnungen, Pläne und Berechnungen.
Gutachten und Stellungnahmen: Diese werden von Fachplanern erstellt und enthalten Informationen zu bauaufsichtlichen Fragen, wie zum Beispiel zu den statischen Anforderungen oder zum Brandschutz.
Erklärungen und Nachweise: Dazu gehören zum Beispiel die Nachweise über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, die Erschließung des Grundstücks oder die Baukosten.
Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Für die Leistungsphase 4 fallen 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume an.
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