Was ist die Leistungsphase 4?
Die Leistungsphase 4 nach HOAI ist ein wichtiger Abschnitt innerhalb eines Bauprojekts. In dieser Phase werden alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen vervollständigt und eingereicht. Dies beinhaltet sämtliche Planungsunterlagen, Objektbeschreibungen und Berechnungen, die für die Genehmigungsplanung relevant sind. Während der Leistungsphase 4 werden auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet und gegebenenfalls (nach)verhandelt. Die ausgearbeiteten Unterlagen werden dann bei den zuständigen Behörden eingereicht, um die notwendigen Genehmigungen für das Bauprojekt zu erhalten.
Das Ziel der Genehmigungsplanung ist der genehmigte Bauantrag.
Alle Leistungsphasen der HOAI im Überblick findest du hier:
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 2: Vorplanung
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Leistungsphase 7: Mitwirkung der Vergabe
- Leistungsphase 8: Objektüberwachung
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Was gehört zur Genehmigungsplanung nach HOAI?
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Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
- Die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens wird geprüft, um sicherzustellen, dass es den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
- Die Genehmigungsfähigkeit wird unter anderem überprüft, ob das Bauvorhaben den Anforderungen der Bauordnung und des Flächennutzungsplans entspricht.
- Die Genehmigungsfähigkeit kann durch Einholung von Stellungnahmen von Behörden oder Fachplanern, durch Gutachten oder durch Überprüfung von Vorlagen und Unterlagen des Bauherrn geprüft werden.
- Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben rechtlich zulässig ist und keine behördlichen Hürden im Genehmigungsprozess auftreten.
- Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit trägt auch dazu bei, dass das Bauvorhaben in der späteren Bauausführung nicht durch bauaufsichtliche Mängel gestoppt wird.
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Die Vorbereitung für die Einreichung aller erforderlichen Dokumente beginnt eigentlich mit dem Start des Projektes. Ab der ersten Leistungsphase werden die Pläne für das geplante Objekt immer realer, die Berechnungen immer genauer und die Beschreibungen immer konkreter. Das ständige Updaten und Verbessern der Unterlagen ist ein wesentlicher Teil der Arbeit für Architekten und Architektinnen in den ersten Leistungsphasen und findet seinen vorläufigen Höhepunkt bzw. den ersten wichtigen Milestone, mit der Abgabe der Dokumente in der Genehmigungsplanung.
Einreichen der Vorlagen
Schlussendlich müssen die erarbeiteten Dokumente bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Im Vorfeld ist es wichtig zu klären, welche Dokumente gebraucht werden und in welcher Form sie, wo abgegeben werden müssen. Es ist daher ratsam, sich bereits frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu informieren und diese vollständig einzureichen, um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.
Welche Unterlagen werden in der Genehmigungsplanung gebraucht?
Der Bauantrag: Dieser enthält Angaben zum Bauvorhaben, wie zum Beispiel zum geplanten Bauwerk, zur Nutzung, zu den Bauteilen und zu den Anschlüssen an die öffentliche Infrastruktur.
Die Bauvorlagen: Diese enthalten die detaillierten technischen Unterlagen für das Bauvorhaben, wie zum Beispiel Zeichnungen, Pläne und Berechnungen.
Gutachten und Stellungnahmen: Diese werden von Fachplanern erstellt und enthalten Informationen zu bauaufsichtlichen Fragen, wie zum Beispiel zu den statischen Anforderungen oder zum Brandschutz.
Erklärungen und Nachweise: Dazu gehören zum Beispiel die Nachweise über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, die Erschließung des Grundstücks oder die Baukosten.
Zusammenfassung der Grundleistungen während der Genehmigungsplanung
- Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Einreichen der Vorlagen
- Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Besondere Leistungen in der LPH 4
- Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
- Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
- Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
Wie wird die Leistungsphase 4 vergütet?
Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Für die Leistungsphase 4 fallen 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume an.
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