Bauüberwachung im Überblick: Aufgaben und rechtliche Grundlagen

Das Wichtigste zur Bauüberwachung im Überblick
- Ziel der Bauüberwachung ist die Sicherstellung einer fachgerechten, regelkonformen und vertragsgemäßen Ausführung aller Bauleistungen.
- Während die Bauleitung primär die Ausführung koordiniert, verantwortet die Bauüberwachung die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben und vertraglicher Grundlagen.
- Gesetzlich obliegt die Bauüberwachung den Bauherren, wird aber in der Praxis nahezu immer per Vertrag an das verantwortliche Planungsbüro übertragen (HOAI, LP 8).
Was ist Bauüberwachung?
Unter Bauüberwachung versteht man die Kontrolle der plan- und fachgerechten Ausführung aller Bauarbeiten. Überwacht wird, dass die Leistungen den genehmigten Plänen, dem Leistungsverzeichnis und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Damit ist sie ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Funktionalität, Betriebssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks – sowie zur Absicherung des Planungsbüros gegenüber Haftungsrisiken.
Aufgaben der Bauüberwachung: Was gehört dazu?
Die Bauüberwachung ist für den reibungslosen Ablauf eines Bauprojekts unverzichtbar. Entsprechend groß ist ihr Aufgabenfeld, um sämtliche Abläufe und Vorschriften einzuhalten.
Qualitätskontrolle
Die Qualitätskontrolle prüft, ob die Bauleistungen fachgerecht ausgeführt werden und den vertraglich vereinbarten Standards entsprechen:
- Abgleich mit Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnis
- Kontrolle der technischen Ausführung
- Früherkennung und Beseitigung von Mängeln
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Terminmanagement
Beim Terminmanagement wird der Bauablauf überwacht und mögliche Verzögerungen frühzeitig erkannt:
- Überwachung des Bauzeitenplans
- Frühzeitige Identifikation von Verzögerungen
- Anpassung und Neuabstimmung von Abläufen
Kostenkontrolle
Die Kostenkontrolle stellt sicher, dass das Projekt finanziell im Rahmen bleibt und Budgetabweichungen erkannt werden.
- Vergleich von Soll- und Ist-Kosten (Aufmaß)
- Prüfung von Rechnungen und Nachträgen
- Laufende Budgetüberwachung und Dokumentation
Baustellendokumentation
Die Baustellendokumentation schafft Transparenz über den Baufortschritt und dient als rechtliche Absicherung, falls Mängel auftreten sollten:
- Führung des Bautagebuchs
- Protokollierung von Baufortschritt, Witterung, Personal und Vorkommnissen
- Festhalten von Abnahmen und Nachweisen
Hier ist eine digitale Lösung von Vorteil, um alle Information schnell aufzunehmen und zentral zu speichern; z. B. das KI-Bautagebuch via WhatsApp von Compa.
Abstimmung mit Behörden
Die Abstimmung mit Behörden gewährleistet, dass alle Genehmigungen eingeholt und behördlichen Anforderungen nachgekommen werden.
- Einholung und Kontrolle erforderlicher Genehmigungen
- Kommunikation mit Bauämtern und Aufsichtsbehörden
Sicherheits- und Umweltschutz
Sicherheits- und Umweltschutz sorgen dafür, dass gesetzliche Vorschriften jederzeit eingehalten werden.
- Überwachung der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Kontrolle von Umweltauflagen und Entsorgungsrichtlinien
Schnittstellenkoordination
Die Schnittstellenkoordination gewährleistet, dass alle Beteiligten effizient zusammenarbeiten und Doppelarbeiten vermieden werden.
- Abstimmung zwischen Fachplanern, Ausführenden und Bauherrn
- Vermeidung von Informationsverlusten und Doppelarbeiten
- Koordination von Teilabnahmen und Leistungsübergaben
Endabnahme
Die Endabnahme prüft, ob alle Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden und begleitet die ordnungsgemäße Übergabe an die Bauherrschaft:
- Organisation und Begleitung der Abnahme
- Mängelfeststellung und Dokumentation
- Mitwirkung bei der Objektübergabe an den Bauherrn
Verantwortlichkeit der Bauüberwachung: Wer ist zuständig?
Rechtlich tragen BauherrInnen die volle Verantwortung für Bauarbeiten und die damit verbundenen Risiken (§ 53 MBO). Da sie diese Verantwortung häufig nicht selbst übernehmen können, müssen sie geeignete Vertreter beauftragen – in der Praxis meist das Planungsbüro.
In Deutschland führen auch Aufsichtsbehörden zu Kontrollzwecken eigenständige Prüfungen durch. In Österreich wiederum gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Bauüberwachung; hier liegt die Entscheidung bei den Bauherr*innen.
Rechtliche Grundlagen der Bauüberwachung: BauGB, BGB, ÖNORM, VOB, HOAI
Die Bauüberwachung findet ihre Definition und Grundlage sowohl im Baurecht als auch im öffentlichen Recht. Denn neben der Kontrolle von Terminplänen und Baukosten betrifft die Bauüberwachung auch Aspekte wie Sicherheit, Umweltfragen und die Rechte Dritter.
In den letzten Jahren sind viele nationale DIN-Normen in internationale EU-Normen überführt worden.

Bauüberwachung gemäß BauGB und Landesbauordnungen
Zunächst einmal regelt das Baugesetzbuch (BauGB) alle grundlegenden Rechte und Pflichten bei Bauprojekten. Ergänzend regeln die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) die konkrete Anwendung und Durchführung in den einzelnen Bundesländern. Das heißt, die spezifischen Bauvorschriften können in jedem Bundesland voneinander abweichen.
Länderübergreifend gilt, dass die Bauüberwachung obligatorisch ist und bei groben Fehlern zur Haftung gezogen werden kann. Damit wird der Bauüberwacher in Vertretung der Bauherren in die Verantwortung genommen, wenn es zur Verletzung der Baubestimmungen und daraus resultierenden Schäden kommt. Diese können Schadenersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Bauüberwachung laut HOAI
Die Bauüberwachung wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Objektüberwachung genannt und ist in der Leistungsphase 8 detailliert beschrieben. Entsprechend ist das verantwortliche Planungsbüro für die Bauüberwachung zuständig.
Zu den vertraglich bindenden Aufgaben der Bauüberwachung nach HOAI gehören:
- Koordination und Kommunikation zwischen allen Projektbeteiligten
- Feststellung und Beseitigung von Mängeln
- Kostenfeststellung nach DIN 276
- Rechnungsprüfung
Bauüberwachung nach VOB/B
Im Gegensatz zur HOAI ist die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) eher als Regelwerk zur Erstellung und Ausarbeitung von Bauverträgen gedacht, das sich mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten der einzelnen Parteien beschäftigt – darunter:
- Zutrittsrechte des Auftraggebers
- Überwachungsrechte
- Weisungsbefugnisse
- Ausführungspflichten des Unternehmers
Bauüberwachung nach ÖNORM B 2110
Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Österreich keine Pflicht zum Einsetzen einer Bauüberwachung. Ähnlich wie bei der VOB regelt der ÖNORM B 2110 allerdings Pflichten und Rechte.
Für die Bauarbeiten und die von ihnen ausgehenden Gefahren und Risiken tragen die BauherrInnen die volle und alleinige Verantwortung. Da sie aber nur selten über die notwendige Kompetenz und Zeit verfügen, können sie einen geeigneten Vertreter beauftragen. In der Praxis ist das meistens das beauftragte Planungsbüro, das wiederum einen geeigneten Bauüberwacher aussucht bzw. empfiehlt.
Bauüberwachung vs. Bauleitung: Die wichtigsten Unterschiede
Obwohl die Begriffe “Bauüberwachung” und “Bauleitung” oft synonym verwendet werden, unterscheiden sich die beiden Berufsbilder im Hinblick auf ihren Verantwortungsbereich:
- Der Bauüberwacher übernimmt die Aufgaben und Pflichten von BauherrInnen und kümmert sich um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Normen.
- Der Bauleiter kontrolliert die einzelnen Bauleistungen, koordiniert die ausführenden Gewerke und überwacht Zeit- und Kostenpläne.
In der HOAI und VOB/B wird der Begriff "Bauleitung" tatsächlich nicht mehr verwendet. Es ist lediglich von "Anordnungen an den Leiter ausführender Unternehmen (VOB/B § 4 Abs. 1 Nr. 3) oder von der Objektüberwachung (HOAI LP 8) die Rede. Das hat zur Folge, dass in der heutigen Baupraxis der Begriff "Bauleitung" weniger gebräuchlich ist.

Was kostet eine Bauüberwachung?
Die HOAI empfiehlt für die Bauüberwachung in LPPH 832 Prozent des Gesamthonorars. Das ist eine realistische Größe im Verhältnis zum Arbeitsaufwand und deutlich günstiger als mögliche Nachtrags- oder Schadenersatzkosten bei fehlender Überwachung.
Viele BauherrInnen unterschätzen allerdings das Risiko, das eine Baustelle in finanzieller und strafrechtlicher Hinsicht birgt. Auch ist vielen nicht klar, dass sie vollumfänglich haften, wenn sie keinen geeigneten Vertreter für die Überwachung bestellt haben.
Gehalt in der Bauüberwachung
Das durchschnittliche Jahresgehalt von BauleiterInnen, die in der Regel die Bauüberwachung übernehmen, liegt zwischen 40.000 und 65.000 Euro, kann aber bei großen Projekten deutlich höher ausfallen.
Warum kein Bauprojekt ohne Bauüberwachung auskommt
Ob kleines Einfamilienhaus oder großes Mega-Bauprojekt: Die Bauüberwachung ist bei jedem Bauprojekt unverzichtbar, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht, termingerecht und rechtssicher umgesetzt werden.
Dass es in Deutschland laut BauGB eine Bauüberwachung geben muss, ist klar – aber wer die Bauüberwachung übernimmt, kann je Bauprojekt variieren: Laut BauGB liegt sie in der Verantowrtung des Bauherren und gemäß HOAI beim verantwortlichen Planungsbüro; wobei sie in beiden Fällen vertraglich an eine geeignete externe Fachpersonen beauftragt weitergegeben werden kann.
Gerade für Bauherren bedeutet eine professionelle Bauüberwachung weit mehr als reine Kontrolle: Sie reduziert finanzielle Risiken, verhindert teure Fehler und sorgt für klare Abläufe auf der Baustelle. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsstandards und Umweltauflagen eingehalten werden – ein Aspekt, der im Alltag vieler Projekte oft unterschätzt wird.
Damit wird die Bauüberwachung zu einem zentralen Erfolgsfaktor, der den gesamten Projektverlauf stabil, effizient und verlässlich macht.













