In der Leistungsphase 3 der HOAI, der Entwurfsplanung, wird ein konkreter Entwurf des Bauprojektes erarbeitet. Das Ziel der LP 3 ist ein dezidiert ausgearbeitetes, belastbares Konzept mit detaillierten Zeichnungen, in dem alle spezifischen Frage- und Problemstellungen des jeweiligen Projektes berücksichtigt sind.
Auf dieser Grundlage lässt sich der Bau des Hauses im Detail planen und ausführen. Bei Projekten, die eine Genehmigung brauchen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die darauf folgende Genehmigungsplanung.
Alle Leistungsphasen der HOAI im Überblick findest du hier:
Wie der Name der Phase schon sagt, steht der Entwurf des Bauprojektes im Mittelpunkt der Leistungsphase 3. Der Entwurf wird in Form von Zeichnungen, Skizzen und 3D-Modellen erstellt, die die Architektur, die Struktur und die technischen Anlagen des Gebäudes detailliert darstellen. Die Entwurfsplanung umfasst auch die Festlegung der Materialien, die für den Bau verwendet werden sollen, und die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, die für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer benötigt werden. Durch das Erstellen der Entwurfspläne mit ersten Angaben zu Material-, Farb- und Lichtkonzept werden die Ideen, Lösungen und die Gestaltung gut sichtbar.
Die Objektbeschreibung beschreibt die Anforderungen und Ziele des Bauprojekts und legt fest, wie das Gebäude genutzt werden soll. Sie enthält Informationen über die Größe und den Standort des Gebäudes, die Art der Materialien, die verwendet werden sollen, und die technischen Anlagen, die in dem Gebäude installiert werden.
Das Thema Kosten zieht sich wie ein roter Faden durch die Leistungsphasen nach HOAI. So sind Berechnungen rund um Kosten, gleich in mehreren Leistungsphasen als Grundleistung angegeben. In der Leistungsphase 3 ist die Kostenberechnung nach DIN 276 eine Grundleistung nach HOAI.
Die Kostenberechnung ist im Vergleich zur Kostenschätzung nach DIN 276 schon deutlich detaillierter. Die Kosten werden dabei bis in die tiefste Ebene der DIN 276, der 1er-Ebene gegliedert. Falls du gerade mit den Kostengruppen der DIN 276 arbeiten musst, haben wir eine DIN 276 Excel Vorlage inklusive aller Details erstellt. Die Kostenberechnung hat eine rechtliche Toleranz von +-20%, sprich die Zahlen der Kostenberechnung dürfen sich um nicht mehr als +-20% von den Zahlen der schlussendlich abgerechneten Kosten unterscheiden.
Es ist wichtig, die Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenschätzung zu vergleichen, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt innerhalb des geplanten Budgets bleibt. Wenn sich die tatsächlichen Kosten des Projekts während des Bauprozesses von den ursprünglich geschätzten Kosten unterscheiden, müssen möglicherweise Anpassungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt innerhalb des Budgets bleibt.
Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019. Für die Leistungsphase 3 fallen 15% an.
Wie oben beschrieben ist das Erstellen einer Kostenberechnung nach DIN 276 ein wichtiger Bestandteil der LPH 3. So können die finanziellen Rahmenbedingungen des Bauprojektes abgeschätzt werden. Die Kostenberechnung ist im Vergleich zur Kostenschätzung schon deutlich detaillierter. Mit der Kostenschätzung von Compa kannst du mit wenigen Klicks und ohne Erfahrung eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen. Diese kannst du sofort in einem professionellen Format für die Baubesprechung exportieren oder ausdrucken.
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.