Die Leistungsphase 1 nach HOAI ist eine von insgesamt neun HOAI Leistungsphasen. Wie der Name schon sagt, werden in der Leistungsphase 1 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) Grundlagenermittlung, die notwendigen Grundlagen für das Bauprojekt ermittelt und festgelegt. Die Leistungsphase 1 ist ein sehr wichtiger Schritt im Bauprozess, da sie die Basis für die weitere Planung und Umsetzung des Projekts bildet.
Alle Leistungsphasen nach HOAI im Überblick:
Durch die gründliche Ermittlung und Überprüfung aller relevanten Faktoren kann sichergestellt werden, dass das Projekt reibungslos verläuft und so keine unvorhergesehenen Hindernisse auftreten. Die Grundlagenermittlung sollte im besten Fall in enger Zusammenarbeit bzw. in Kontakt mit dem Bauherren durchgeführt werden. Nach der Leistungsphase 1 sollte die Aufgabenstellung für alle klar sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Durch die Vorauswahl von FachplanerInnen können die relevanten Faktoren für das Bauprojekt berücksichtigt und die besten FachplanerInnen für das Projekt ausgewählt werden. Die Vorauswahl von FachplanernInnen beinhaltet in der Regel eine gründliche Analyse und Bewertung der BewerberInnen anhand verschiedener Kriterien. Dazu gehören unter anderem die fachliche Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen der BewerberInnen, sowie Referenzen von abgeschlossenen Projekten. Der/die ArchitektIn ist im weiteren Verlauf dafür verantwortlich, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu koordinieren.
Am Anfang eines jeden Bauprojektes gilt es eine der beiden Fragen zu beantworten:
Die professionelle Einschätzung dieser Frage ist unglaublich wertvoll. Mit einer nachvollziehbaren Kostenübersicht gelingt es ArchitektenInnen und PlanerInnen das Bauinteresse gezielt in wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu lenken. Dafür wird ein Kostenrahmen erstellt, der die voraussichtlichen Kosten eines Projektes grob zusammenfasst. Einfach und ohne einlernen, kann so ein Kostenrahmen zum Beispiel mit unserer AVA-Software erstellt werden.
Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019. Für die Leistungsphase 1 fallen 2% an. Wie das genau berechnet wird, haben wir in unserem Blog Post über das Thema: "Wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?" erklärt.
Wie oben beschrieben ist ein wichtiger Bestandteil der LPH 1 die Erstellung eines Kostenrahmens für einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten. Mit der Kostenschätzung nach DIN 276 von Compa kannst du mit wenigen Klicks und ohne Erfahrung einen Kostenrahmen erstellen. Diesen kannst du sofort in einem professionellen Format für die Baubesprechung exportieren oder ausdrucken.
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.