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Leistungsphase 1 nach HOAI: Grundlagenermittlung

In der Leistungsphase 1 nach HOAI werden die Grundlagen des Bauprojektes ermittelt. Wie du das machst und worauf du achten musst, erfährst du in unserem neuem Blog.
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Leistungsphase 1: Definition

Die Leistungsphase 1 nach HOAI ist eine von insgesamt neun HOAI Leistungsphasen. Wie der Name schon sagt, werden in der Leistungsphase 1 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) Grundlagenermittlung, die notwendigen Grundlagen für das Bauprojekt ermittelt und festgelegt. Die Leistungsphase 1 ist ein sehr wichtiger Schritt im Bauprozess, da sie die Basis für die weitere Planung und Umsetzung des Projekts bildet. 

Alle Leistungsphasen nach HOAI im Überblick:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Was gehört zur LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung

Klärung der Aufgabenstellung in enger Abstimmung mit dem Bauherren

Durch die gründliche Ermittlung und Überprüfung aller relevanten Faktoren kann sichergestellt werden, dass das Projekt reibungslos verläuft und so keine unvorhergesehenen Hindernisse auftreten. Die Grundlagenermittlung sollte im besten Fall in enger Zusammenarbeit bzw. in Kontakt mit dem Bauherren durchgeführt werden. Nach der Leistungsphase 1 sollte die Aufgabenstellung für alle klar sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Beratung und Ausblick auf den möglichen Projektverlauf

  • Analyse und Überprüfung des Standorts des Bauprojekts
  • Ermittlung des Nutzungsbedarfs und der örtlichen Gegebenheiten
  • Einholung von Genehmigungen
  • Überprüfung von Bauvorschriften
  • Durchführung von geologischen, hydrogeologischen und geotechnischen Untersuchungen
  • Koordination und Einbeziehung der Ergebnisse der Untersuchungen in die weitere Planung
  • Erstellung eines Startpunkts und eines groben Ablaufs des Projekts
  • Erstellung eines Bauzeitplans

Vorauswahl von FachplanerInnen

Durch die Vorauswahl von FachplanerInnen können die relevanten Faktoren für das Bauprojekt berücksichtigt und die besten FachplanerInnen für das Projekt ausgewählt werden. Die Vorauswahl von FachplanernInnen beinhaltet in der Regel eine gründliche Analyse und Bewertung der BewerberInnen anhand verschiedener Kriterien. Dazu gehören unter anderem die fachliche Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen der BewerberInnen, sowie Referenzen von abgeschlossenen Projekten. Der/die ArchitektIn ist im weiteren Verlauf dafür verantwortlich, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu koordinieren.

Erstellung eines Kostenrahmens für einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten

Am Anfang eines jeden Bauprojektes gilt es eine der beiden Fragen zu beantworten:

  • Was kann mit einem Budget von € 700.000,00 gebaut werden?
  • Wie viel würde es kosten mein Traumhaus zu bauen?

Die professionelle Einschätzung dieser Frage ist unglaublich wertvoll. Mit einer nachvollziehbaren Kostenübersicht gelingt es ArchitektenInnen und PlanerInnen das Bauinteresse gezielt in wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu lenken. Dafür wird ein Kostenrahmen erstellt, der die voraussichtlichen Kosten eines Projektes grob zusammenfasst. Einfach und ohne einlernen, kann so ein Kostenrahmen zum Beispiel mit unserer AVA-Software erstellt werden.

Wichtige Fragen die in der Grundlagenermittlung nach HOAI geklärt werden sollten

  • Stimmt die Chemie mit dem Bauherren? 
  • Habe ich relevante Erfahrung für dieses Bauvorhaben?
  • Wann soll gebaut werden?
  • Wo soll gebaut werden?
  • In welchem Zeitraum soll das Bauprojekt abgeschlossen werden?
  • Welchen Zweck soll das geplante Objekt dienen?
  • Was kann mit einem Budget von € 700.000,00 gebaut werden?
  • Wie viel würde es kosten mein Traumhaus zu bauen?

Zusammenfassung der Grundleistungen während der LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung

  • a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • b) Ortsbesichtigung
  • c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen in der LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung

  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • Technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

Wie wird die LPH 1 nach HOAI Grundlagenermittlung vergütet?

Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019. Für die Leistungsphase 1 fallen 2% an. Wie das genau berechnet wird, haben wir in unserem Blog Post über das Thema: "Wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?" erklärt.

Grundlagenermittlung / LPH 1 nach HOAI in Compa

Wie oben beschrieben ist ein wichtiger Bestandteil der LPH 1 die Erstellung eines Kostenrahmens für einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten. Mit der Kostenschätzung nach DIN 276 von Compa kannst du mit wenigen Klicks und ohne Erfahrung einen Kostenrahmen erstellen. Diesen kannst du sofort in einem professionellen Format für die Baubesprechung exportieren oder ausdrucken.

veröffentlicht am
May 26, 2023
Ferdinand Witt-Dörring
Verfasst von

Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.

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