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Ausführungsplanung: Leistungsphase 5 nach HOAI

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Ausführungsplanung: Leistungsphase 5 nach HOAI

Ferdinand Witt-Dörring
Ferdinand Witt-Dörring
06/2024
Inhalte

Was ist die Ausführungsplanung - Leistungsphase 5? 

In der Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) werden die Pläne und Unterlagen für die Ausführung des Bauprojektes erstellt. Diese LPH wird auch als Ausführungsplanung bezeichnet. Diese umfassen in der Regel detaillierte Zeichnungen und Ausschreibungsunterlagen, die für den Bau der Anlage notwendig sind.

Alle Leistungsphasen nach HOAI im Überblick:

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Was gehört zur Ausführungsplanung LPH 5 nach HOAI?

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Erarbeitung der Ausführungsplanung nach HOAI

Die Ausführungsplanung ist ein wichtiger Bestandteil der Projektplanung. Die Hauptaufgabe der Ausführungsplanung ist die Weiterentwicklung des genehmigten Entwurfs unter ausführungstechnischen Aspekten. Je genauer hier gearbeitet wird, desto geringer ist die Chance, dass es zu Missverständnissen auf der Baustelle kommt.

Detaillierte Massenermittlung

In der Massenermittlung werden die genauen Mengen von Materialien berechnet, die für das Bauprojekt benötigt werden. Sie dient als Basis für die Kostenkalkulation und die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (LPH 6 nach HOAI).

Dafür werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Erfassung der Bauzeichnungen und Bauleistungsbeschreibungen: Alle relevanten Zeichnungen und Beschreibungen müssen sorgfältig geprüft und ausgewertet werden, um alle erforderlichen Materialien und Leistungen zu ermitteln.
  • Ermittlung der Materialmengen: Die Mengen der benötigten Materialien werden anhand von Flächen- und Volumenberechnungen ermittelt. Dabei werden auch eventuelle Rückstellungen für Verschnitte und Restmengen berücksichtigt.
  • Erstellung von Materialkataloge: Um eine genaue Übersicht über die benötigten Materialien zu erhalten, werden diese in Materialkataloge eingetragen. Diese Kataloge enthalten Angaben zu Materialart, -menge und -preis.

Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen

Ausführungszeichnungen, Detailzeichnungen und Konstruktionszeichnungen sind spezielle Arten von technischen Zeichnungen, die dazu dienen, ein Bauwerk, ein Produkt oder eine Anlage in detaillierter Form darzustellen.

  • Ausführungszeichnungen zeigen die konkrete Ausführung von Bauwerken oder Produkten in detaillierter Form. Sie beinhalten Angaben zu Maßen, Materialien und Fertigungstechniken.
  • Die Detailzeichnungen zeigen Bauteile oder Komponenten eines Bauwerks oder Produkts in vergrößerter Form. Sie dienen dazu, die konstruktiven Details eines Bauteils oder einer Komponente genau darzustellen und die dafür erforderlichen Materialien und Fertigungstechniken zu beschreiben.
  • Konstruktionszeichnungen zeigen die konstruktive Ausführung von Bauwerken oder Produkten in detaillierter Form. Sie beinhalten Angaben zu Maßen, Materialien und Fertigungstechniken und dienen als Leitfaden für die Konstruktion von Bauwerken oder Produkten.

Was ist der Unterschied zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung?

Der wesentliche Unterschied zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung besteht in dem Zweck oder dem Ziel, für das sie eingesetzt werden:

• Entwurfsplanung: Untersuchung der Machbarkeit und Visualisierung für Bauherr:innen und Behörden, Entscheidung zur Durchführung.

• Ausführungsplanung: Umfassende Darstellung zur baulichen Umsetzung und Ausführung nach positiver Entscheidung zur Durchführung.

In der Entwurfsplanung werden also zunächst die gestalterischen Möglichkeiten für das Bauprojekt dargestellt, Alternativen erörtert und die Machbarkeit sowohl in finanzieller als auch gesetzlicher Hinsicht überprüft. In dieser Leistungsphase reichen Maßstäbe für Grundrisse, Schnitte und Ansichten von 1:100 und für Innenräume und Details von 1:50 bis 1:20 aus. In der Ausführungsplanung geht es dann um die konkrete technische Umsetzung des Bauprojekts. Dazu werden die weiter oben genannten Planunterlagen benötigt, um die Ausschreibung und Vergabe einzuleiten.

Wer ist für die Ausführungsplanung zuständig?

Die Ausführungsplanung gehört in die Hand von qualifizierten Fachleuten. Neben Architekt:innen und Ingenieur:innen kommen dafür insbesondere bei schlüsselfertigen Einfamilienhäusern und Fertighäusern auch Generalunternehmer:innen in Betracht. Meist liegt für diese Gebäude bereits eine standarisierte Baugenehmigung vor, die nur noch an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Gelegentlich übernehmen auch Auftraggeber:innen oder Bauherr:innen selbst einzelne Positionen der Leistungsphase 5.

Zusammenfassung der Grundleistungen während der Ausführungsplanung

  • a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung  aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • d) Fortschreiben des Terminplans
  • e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen in der Ausführungsplanung

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne   nutzungsspezifischer  oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

*Diese Besondere Leistung wird  bei  Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase

Wer erstellt den Ausführungsplan?

In der Regel sind es also Architekt:innen und Ingenieur:innen, welche die Ausführungsplanung erarbeiten. Sie erstellen alle für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen. Im Gegensatz zu den Entwurfsplänen enthalten sie bereits die komplette Bemaßung aller Gesamtmaße, Öffnungen, Brüstungs- und Raumhöhen. Außerdem können die Baufirmen aus ihnen alle Materialien und Herstellungsangaben entnehmen. Ergänzend erfassen die Konstruktionszeichnungen alle konstruktiven Elemente. Die Detailpläne schließlich bilden einzelne wichtige Punkte von Bauelementen in vergrößertem Maßstab bis hin zu 1:1 ab.

Weiterhin kommen besonders bei kleineren, privaten Häusern auch Generalunternehmer:innen für die Ausführungsplanung in Betracht. Nicht selten übergeben sie aber einen großen Teil der Ausführungsplanung an Fachingenieure. Zum Schluss können, entsprechende Kenntnis vorausgesetzt, auch Auftraggeber:innen und Bauherr:innen Teile der Ausführungsplanung selbst übernehmen. In der Regel wird sich dies aber auf die Vorplanung beziehen, da für die Detailplanung dann doch zu viele technische Fachkenntnisse notwendig sind, über die nur Fachingenieur:innen verfügen.

Fortschreibung der Ausführungsplanung

Regelmäßig gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Pflicht zur Fortschreibung der Ausführungsplanung. Was ist damit gemeint? Während der Leistungsphase 5 kommt es immer wieder vor, dass am Projekt beteiligte Fachplaner:innen einzelne Positionen oder Details der Fachplanung modifizieren bzw. aktualisieren. Dabei besteht oft Uneinigkeit bezüglich der Pflicht des Entwurfsverfassers, diese Änderungen in die Ausführungsplanung zu übernehmen. Wenn Architekt:innen auch nach Abschluss der Bauarbeiten nicht dazu verpflichtet sind, die Ausführungszeichnungen nachträglich an den Endzustand des Bauwerks anzupassen, so gilt dennoch nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt (Urteil v. 05.07.2021 – 29 U 110/20) folgendes: " Der Architekt muss die Fachplanung vollständig in die Ausführungsplanung integrieren und die Ausführungsplanung bei Bedarf fortschreiben." Als Begründung führt das Oberlandesgericht aus, dass für das gesamte Bauprojekt zuständige Architekt:innen ihren Koordinierungspflichten aller Fachplaner:innen nachkommen müssen.

Fehler und Mängel bei der Ausführungsplanung

Im besten Fall werden Fehler und Mängel in der Ausführungsplanung bereits bei der Revision der Unterlagen und Leistungsverzeichnisse erkannt. Dann können sie rechtzeitig korrigiert werden, bevor die Bauarbeiten beginnen. Leider kommt es aber häufiger vor, dass die Fehler zunächst unentdeckt bleiben und erst nach Abschluss der Leistungsphasen 6 und 7 (Vergabe) auffallen. Das ist zwar noch früh genug, die Fehler zu korrigieren, aber im Allgemeinen bereits mit Mehrkosten verbunden. Im schlimmsten Fall werden Mängel in der Ausführungsplanung sogar erst in der Bauphase erkannt. Zu den Mehrkosten kommen weitere negative Konsequenzen wie Bauverzögerung, Abbruch und Neuerstellung und gravierende Folgen für andere Gewerke hinzu. Bei dauerhaft unerkannten Fehlern wächst das Risiko von späteren Bauschäden.

Zu den nachteiligen Konsequenzen einer mängelbehafteten Ausführungsplanung zählen also folgende Punkte:

• Überschreitung des Baubudgets
• Nachträge erforderlich
• Verzögerungen im Bauzeitenplan
• Baumängel und ihre teure Behebung
• Folgeschäden am Bauwerk

Daher obliegt Architekt:innen und Ingenieur:innen eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Ausführungsplanung. Sie sollten sich der besonderen Verantwortung bewusst sein und bei der Planung eines Projektes über umfangreiche Fachkenntnisse aller gültigen Baunormen und Besonderheiten der regionalen Bauordnungen verfügen. Nur so lassen sich schwerwiegende finanzielle Folgen und Schadenersatzforderungen der Auftraggeber:innen vermeiden.

Wie müssen Zeichnungen im Ausführungsplan gestaltet sein?

In der Leistungsphase 5 werden auf Basis der Entwurfsplanung nun bereits alle notwendigen Unterlagen für die bauliche Umsetzung eines Projekts erstellt. Diese müssen sehr genau alle Maße und technischen Angaben enthalten, welche die Baufirmen zur Erstellung der verbindlichen Kostenvoranschläge und der nachfolgenden Erbringung der Bauleistungen benötigen. Auch für die anschließende Abrechnung werden alle Unterlagen der LP 5 hinzugezogen.

Den größten Anteil der Ausführungsplanung nehmen die Zeichnungen ein. Diese sind jetzt in wesentlich größeren Maßstäben anzufertigen, um der erforderlichen Genauigkeit Rechnung zu tragen. Die geforderten Maßstäbe sind:

Zu den Detailplänen gehören zum Beispiel Fenster, Dach- und Wandanschlüsse, einzelne Konstruktionselemente, die gesamte Haustechnik (Installationen Wasser, Gas, Elt). Der Maßstab richtet sich nach der jeweiligen Anforderung der Fachplaner und ausführenden Gewerke. Diese sollen den vorgelegten Ausführungsplänen zweifelsfrei alle Materialangaben und Bemaßungen entnehmen können. Weitere Regelungen zur konkreten Anfertigung von Bauzeichnungen enthält die DIN 1356-1 Bauzeichnungen.

Wer haftet für die mängelhafte Ausführungsplanung?

Wenn es um die Frage der Haftung und des Schadenersatzes bei einer mangelhaften Ausführungsplanung geht, muss zunächst einmal zwischen zwei Fällen unterschieden werden:

• Auf jeden Fall fällige Zusatzkosten: Notwendige Nachträge aufgrund von fehlenden Leistungen bzw. im Nachhinein auf Bauherrenwunsch erweiterten Leistungen, die auch bei fehlerfreier Ausführungsplanung angefallen wären. Für diese müssen Architekt:innen nicht aufkommen.
• Aus Mängeln, Schäden und Bauverzögerungen resultierende Zusatzkosten: diese betreffen Kosten, die erst als Folge aus einer mangelhaften Ausführungsplanung heraus entstanden sind. Falls die Zusatzkosten also nachweislich auf den auftretenden Mangel zurückzuführen sind, gilt: Verantwortliche Architekt:innen müssen für diese Zusatzkosten aufkommen.

Mit anderen Worten: Mit der Ausführungsplanung beauftragte Architekt:innen und Ingenieur:innen haften in vollem Umfang für eine fehlerfreie Ausführungsplanung. Treten Mängel oder Verzögerungen aus dieser auf, können Schadenersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Einschränkend sei erwähnt, dass auch Bauherr:innen und Auftraggeber:innen eine gewisse Kontrollpflicht aufgetragen wird. Falls offensichtliche, auch für Laien problemlos erkennbare Mängel vorliegen, kann eine Mithaftung angeordnet werden.

Wie lange dauert die Ausführungsplanung?

Es ist schwer, eine pauschale Antwort auf diese Frage zu finden. Die Dauer der Ausführungsplanung hängt stark vom Umfang des Bauprojekts ab. Für ein Einfamilienhaus können Architekt:innen etwa drei Monate einplanen, während komplexere Projekte auch Jahre in der Planung dauern können. Außerdem sollten Auftraggeber:innen berücksichtigen, dass die Ausführungsplanung nicht mit dem Baubeginn endet. Im Gegenteil: Planer:innen sind verpflichtet, die Planung während der gesamten Bauzeit fortzuschreiben, wenn es Änderungen gibt. Daher wird die LP5 laut HOAI auch mit 25 bis 40 Prozent des Gesamthonorars vergütet, je nach Leistungsbild.

Wie wird die LPH 5 nach HOAI Ausführungsplanung vergütet?

Seit der Einführung der HOAI 2021 gelten die vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architekten und ArchitektInnen nur noch als Anhaltspunkt. Für die Leistungsphase 5 nach HOAI fallen 25% für Gebäude und 30% für Innenräume. Wie das genau berechnet wird, haben wir in unserem Blog Post über das Thema: "Wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?" erklärt. Zur Unterstützung wird dafür meistens ein HOAI Rechner verwendet.

Tipps für eine effiziente Ausführungsplanung LP 5

Eine fehlerfreie Ausführungsplanung entscheidet wesentlich über Erfolg oder Misserfolg eines Bauprojekts. Fehler in der LP 5 können gravierende Folgen für den gesamten weiteren Bauablauf haben. Einer der häufigsten Fehler ist die mangelhafte Kommunikation zwischen allen Baubeteiligten und Probleme beim Dokumentenaustausch. Folgende Tipps sind für Planer:innen hilfreich:

• Genaue Kenntnis der Normen und Verordnungen, wie z.B. der VOB.

• Lückenlose Dokumentation und Informationsaustausch zwischen allen Seiten.

• Einsatz einer modernen Baumanagement-Software wie Compa zum reibungslosen Import und Export aller wichtigen Dokumente und Projektdaten und einer Kommunikation in Echtzeit zwischen Planungs- und Baufirmenseite.

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