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Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?

Matthäus Kerres
Matthäus Kerres
04/2024
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Das Leistungsverzeichnis ist einer der wichtigsten Bestandteile bei allen Bauprojekten. Es bildet die Basis für die Definition der von Auftraggeber:innen geforderten Leistungen und dient als Grundlage für die spätere Ausschreibungs- und Abrechnungsphase. Ohne ein sorgfältig erstelltes Leistungsverzeichnis sind außerdem Kontrollen und Reklamationen nur schwierig zu realisieren.

Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?

Ein Leistungsverzeichnis, in der Fachsprache sehr oft auch mit der Abkürzung LV bezeichnet, ist ein umfangreiches Dokument zur genauen Festlegung einzelner Leistungen.

Es wird in vielen Branchen erstellt und definiert von der Vorplanung bis zur HOAI Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) wie ein roter Faden die verschiedenen Leistungsbilder und Einzelleistungen aller beauftragten Firmen. Im Baubereich sind dies die einzelnen Gewerke. Jedes Gewerk wird mit der Erbringung bestimmter Teilleistungen beauftragt. Nicht immer erstellt zum Beispiel eine einzige Tischlerei sowohl die Türen und Fenster als auch die Einbaumöbel. Unter Umständen werden hier spezialisierte Fensterbauer:innen und Möbeltischler:innen getrennt beauftragt. Dadurch entstehen Bereiche, bei denen es Überschneidungen geben kann, zum Beispiel bei der Erstellung der Sockelleisten. Ein Leistungsverzeichnis hilft hier, die einzelnen Aufgaben eindeutig abzugrenzen.

Zur besseren Übersicht wird ein Leistungsverzeichnis sehr strukturiert aufgebaut. Eine strenge Hierarchie hilft allen am Projekt Beteiligten, einfach den Überblickt zu behalten. Unterteilt in Baulose, Gewerke, Titel und Abschnitte, sollen auch Laien wie Bauherr:innen sich schnell zurechtfinden. Andererseits muss es detailliert genug angelegt werden, dass im Streitfall zweifelsfrei hervorgeht, welche Leistung genau gefordert und von Auftragnehmer:innen angeboten wurde.

Leistungsverzeichnis vs Leistungsbeschreibung

Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung. Nicht immer werden beide Begriffe im Alltag korrekt auseinandergehalten. Insofern ist es notwendig, sich die Begrifflichkeit klar zu machen. Zunächst einmal gilt:

Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung.

Die Leistungsbeschreibung ist daher der umfassendere Bereich. In ihr geht es in erster Linie darum, die Qualität der beauftragten Bauleistung zu beschreiben. Typische Beispiele wären "einfacher Standard" oder "gehobener Standard", Materialbeschreibungen und Ausführungsansprüche. Hier können auch weitere Details und Sonderwünsche hinterlegt werden, die aufgrund der Textlänge das LV nur unübersichtlich machen würden.

Im Leistungsverzeichnis werden in erster Linie Quantitäten festgelegt. Es werden die exakten aufgrund der Aufmaße bzw. Ausführungsplanung berechneten Mengen in tabellarischer Ordnung aufgelistet. Mit Hilfe der Spalten "Menge" und "Einheitspreis" können die Gesamtpreise pro Leistung kalkuliert werden.

Warum ist ein Leistungsverzeichnis wichtig?

Es ist wichtig, bei jedem Bauprojekt ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, weil es die konkrete Grundlage für die gesamte AVA-Phase ist:

Ausschreibung
• Vergabe
• Abrechnung

Ohne ein sorgfältig ausgestelltes Verzeichnis ist es weder Auftragnehmer:innen möglich, korrekt kalkulierte, verbindliche Angebote abzugeben, noch Auftraggeber:innen möglich, die von der Bauherrenseite gewünschten Leistungen genau zu erfassen und zu kommunizieren. Eine Formulierung wie "den gesamten Wohnbereich mit Buchenholz auskleiden" ließe sehr viel Spielraum für Interpretation. Nur eine exakte Aufgliederung in Positionen wie Fußboden, Wände und Decken ermöglicht in Verbindung mit genauen Mengen- und Materialangaben, die Leistung zweifelsfrei zu definieren. In unserem Beispiel könnte das etwa so aussehen: "48 qm Massivholzdielen aus Buchenholz Klasse X Holzfeuchte 7-11% auf bauseitigem Estrich verlegen".

Zu den Hauptgründen für die Notwendigkeit eines Leistungsverzeichnisses zählen:

Was gehört alles in ein Leistungsverzeichnis?

In ein Leistungsverzeichnis gehören grundsätzlich alle Informationen, die Auftragnehmer:innen zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebotes benötigen. Dabei sollen sich Auftraggeber:innen auf die Angaben beschränken, die tatsächlich für die jeweiligen Gewerke relevant für die Preisfindung sind. "Das Leistungsverzeichnis ist Bestandteil einer sehr ausführlichen Form der Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftrages im Vergaberecht. Die gesamte Leistung wird hier durch zahlreiche detaillierte Teilleistungen dargestellt, die auch als Positionen bezeichnet werden", so die Definition des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Folgende Angaben gehören in ein Leistungsverzeichnis:

• Die genaue Leistungsbeschreibung.
• Umfang bzw. Menge der anzubietenden Leistung.
• Umstände, welche die geforderte Leistung beeinflussen.

Grundsätzlich werden nur genau die Angaben aufgeführt, die zur vollständigen und korrekten Ausführung der geforderten Leistung laut den technischen Vertragsbedingungen, geltender Normen und der gewerblichen Verkehrssitte erforderlich sind.

Darüber hinausgehende Angaben, weitere Ausstattungsdetails oder individuelle Ausführungswünsche werden dagegen in der Baubeschreibung bzw. in Vergabehandbüchern hinterlegt.

Wie ist das Leistungsverzeichnis aufgebaut?

Ein Leistungsverzeichnis ist im Allgemeinen hierarchisch aufgebaut. Dies erleichtert allen Beteiligten das schnelle Auffinden bestimmter Teilleistungen. Außerdem ermöglicht es Planer:innen, einen besseren Überblick über das gesamte Bauprojekt zu bekommen. Die Untergliederung in mehrere Teilbereiche macht besonders komplexe Bauvorhaben erst überschaubar, aber selbst an einem privaten Einfamilienhaus sind heutzutage bereits rund 15 Gewerke beteiligt. Größere Bauprojekte haben daher meistens fünf verschiedene Hierarchieebenen:

• Baulos oder Leistungsbereich
• Gewerk oder Teilleistungsbereich
• Abschnitt
• Unterabschnitt
• Titel oder Position

Die letzte Ebene enthält also die jeweilige Position mit fortlaufender Positions-Nummer. Unter dieser wird dann die eigentliche Bauleistung festgelegt und muss folgende Angaben enthalten:

• Positions-Nummer
• Mengenangabe
• Angabe der Einheit (qm, lfdm, Stck, h, Psch)
• Leistungsbeschreibung (Kurztext)
• Leistungsbeschreibung (Langtext)
• Einheitspreis
• Gesamtpreis

Aufgrund der enormen Menge an Daten ist es heutzutage in Planungsbüros üblich, Leistungsverzeichnisse mit Hilfe entsprechender Software zu erstellen und zu kontrollieren. Nur noch in Ausnahmefällen wird ein Leistungsverzeichnis aus Vorlagen manuell erstellt.

Positionen im Leistungsverzeichnis – Begriffsbestimmungen

Bei den Positionen innerhalb eines LV sind auf der untersten Hierarchieebene der Einzelpositionen verschiedene Arten von Positionen üblich, deren genaue Begrifflichkeit im Folgenden geklärt werden soll:

• Leistungs-, Normal- oder Ausführungsposition: Diese drei Begriffe beschreiben gleichberechtigt eine reguläre Position, die auf jeden Fall gefordert wird und zur Erstellung der Standardleistung erforderlich ist.

• Pauschalposition: In einer Pauschalposition wird die Lieferung einer kompletten Leistung ohne Mengenangabe dargestellt.

• Grundposition: Diese beschreibt im Gegensatz dazu eine Position, die nicht sicher ausgeführt wird. Sie beinhaltet Teilleistungen, die entweder auf die beschriebene oder andere Weise ausgeführt werden können. Ergänzt werden Grundpositionen durch

• Wahl- oder Alternativposition: Anstelle der Grundposition sollen weitere mögliche Varianten der Teilleistung angeboten werden. Dies könnten zum Beispiel alternative Baumaterialien sein. Diese Positionsart wird grundsätzlich nur mit dem Einheitspreis und ohne Mengenangabe angeboten, damit der Gesamtpreis nicht zusätzlich zur Grundleistung addiert wird.

• Bedarfs- oder Eventualposition: Auch diese Position wird nur per Einheitspreis angeboten und beschreibt Bauleistungen, bei denen noch nicht klar ist, ob sie später notwendig sind bzw. beauftragt werden.

• Zulageposition: Eine Zulageposition beschreibt im Allgemeinen Zuschläge durch besondere Bedingungen oder Härten. Somit ergänzt eine Zulageposition die Normalposition bei besonderen Leistungen laut der VOB Teil C.

• Nachtragsposition: Diese Position wird nachträglich in das LV aufgenommen, wenn es durch ungeplante Gründe zu zusätzlichen oder zeitaufwändigeren Leistungen kommt, um die ursprünglich angebotene Teilleistung fertigzustellen.

• Umlageposition: Standardmäßig werden indirekte oder interne Kosten über die Gemeinkosten kalkuliert und entsprechend in den Einheitspreis der Normalpositionen einberechnet. Nur in Ausnahmefällen wird bei Ausführung über separate Auftragnehmer:innen eine Leistung wie z.B. die Baustelleneinrichtung gesondert über diese Position abgerechnet.

Wie erstellt man ein Leistungsverzeichnis?

Um ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, werden heute in fast allen Planungsbüros spezielle Software-Lösungen eingesetzt. Diese werden unter dem Begriff "AVA-Software" zusammengefasst. Der Vorteil dieser spezialisierten Lösungen für Architekt:innen liegt besonders in der vereinfachten Handhabung und der enormen Zeitersparnis. Aus diesem Grunde gehört ein Leistungsverzeichnis aus Vorlagen in Excel oder Word endgültig der Vergangenheit an. Zu eingeschränkt und fehlerbehaftet sind letztere, um noch den heutigen Anforderungen in einem Bauprozess gewachsen zu sein. Spätestens bei dem Austausch von Daten zwischen allen Seiten stoßen die traditionellen Systeme an ihre Grenzen.

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Der heute übliche Datenaustauschprozess findet fast ausschließlich über eine normierte GAEB Schnittstelle statt. Die Abkürzung steht für "Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen", einer Institution, die bereits seit über 50 Jahren Definitionen und Standards für die AVA in Deutschland erarbeitet. Seit Anfang der achtziger Jahre hilft die GAEB Schnittstelle den problemlosen, plattformübergreifenden Datenaustausch zwischen allen am Bau Beteiligten. Alle heute üblichen AVA-Software-Programme erlauben den Import und Export über diese Schnittstelle, um einen unkomplizierten Datenaustausch im Baualltag zu gewährleisten.

Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses erfolgt also am besten über eine spezielle AVA-Lösung, mit der die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung weitgehend automatisiert stattfindet. Planer:innen können schnell auf normierte, herstellerunabhängige Ausschreibungstexte nach VOB zurückgreifen und müssen sich keine Gedanken mehr über die korrekte Formulierung machen. Auf diese Weise stellen sie eine deutliche Arbeitserleichterung dar und ermöglichen eine reibungslose Zusammenarbeit bei kleinen und großen Bauprojekten.

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In welcher Leistungsphase wird das LV erstellt?

Das LV wird in der HOAI Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) erstellt. Anschließend wird es in den folgenden Leistungsphasen bis zum Ende der LP 9 (Objektbetreuung) zur Kontrolle, Abrechnung und Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen eingesetzt.

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

Die HOAI legt in der Leistungsphase 6 genau fest, wem die Aufgabe zukommt, Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Aufgrund ihrer Kompetenz und in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche für den gesamten Planungsprozess eines Bauvorhabens sind es die Architekt:innen und Ingenieur:innen, welche ein Leistungsverzeichnis ausarbeiten. Allerdings werden in der Baupraxis auch gelegentlich Leistungsverzeichnisse von kompetenten Mitarbeitern der Bauunternehmen erstellt. Voraussetzung ist die notwendige Sachkenntnis und Erfahrung mit den Regelungen der VOB und HOAI.

Was passiert bei einem fehlerhaften Leistungsverzeichnis?

Die Verantwortung für ein korrektes Leistungsverzeichnis liegt ausschließlich beim verantwortlichen Planungsbüro. Das macht deutlich, wie hoch die Verantwortlichkeit für die zuständigen Architekt:innen ist. Da die gesamte Ausschreibung und Bepreisung seitens der Auftragnehmer:innen auf einem Leistungsverzeichnis beruht, können Fehler weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten haben. Zu den möglichen Folgen gehören:

• Notwendige Erhöhung des Baubudgets und Nachträge.
• Kosten für Mängelbeseitigung.
• Kosten für Baugutachter.
• Erhebliche Zeitverzögerung.
• Unter Umständen Schadenersatzforderungen.
• Vertragsstrafen für Miet- bzw. Gewerbeausfall.

Insbesondere sollten Planer:innen hierzu die Regelungen nach § 7 Abs. 1 der VOB Teil A beachten. Bereits der erste Satz macht klar, was Aufgabe eines LV ist:

Die VOB Teil C enthält weitere wichtige Hinweise, genau wie die jeweiligen ATV, siehe dazu VOB/A § 7 Abs. 1 Satz 7:


"Die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, DIN 18299 ff., sind zu beachten."

Leistungsverzeichnisse digital im Blick haben

Alle vorhergehenden Ausführungen machen schnell die Bedeutung eines sorgfältig und korrekt erstellten Leistungsverzeichnisses klar. Planer:innen, die hier auf hausgemachte, günstige oder gar kostenlose Lösungen aus traditionellen Word- oder Excel-Vorlagen setzen, sparen am falschen Ende. Fehler in Leistungsverzeichnissen können schnell zu Folgekosten im vier- oder fünfstelligen Bereich führen, für die Auftraggeber:innen ganz alleine aufkommen müssen. Selbst Berufshaftpflichtversicherungen lehnen bei groben, fahrlässigen Planungsfehlern jegliche Schadensregulierung ab.

Daher empfiehlt sich – auch im Hinblick auf Zeitersparnis, Effizienz und bessere Zusammenarbeit – heutzutage in jedem Fall der Einsatz einer speziellen digitalen AVA-Software. Lösungen wie die moderne Erstellung von Leistungsverzeichnissen mit der Compa AVA-Software garantieren nicht nur perfekte Ergebnisse, sondern bieten dazu eine besonders intuitive Bedienung. Statt aufwändiger Installation spezieller Software und regelmäßiger Updates arbeitet die Compa Software browserbasiert online. Der Vorteil: Alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter:innen arbeiten immer und von überall mit der neusten, gleichen Version.

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