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Baustelleneinrichtung: Kosten und Vorschriften im Überblick

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Baustelleneinrichtung: Kosten und Vorschriften im Überblick

Matthäus Kerres
Matthäus Kerres
08/2024
Inhalte

Am Beginn eines jeden Bauvorhabens steht zunächst immer die Baustelleneinrichtung (BE). Diese beinhaltet mehrere wichtige Aufgaben und Ziele und bildet die Basis für die sichere und wirtschaftliche Abwicklung der Bauprozesse. Im Wesentlichen dient die Baustelleneinrichtung der Vorbereitung und Organisation der Bauarbeiten. Andererseits spielt sie auch eine tragende Rolle bei der Sicherheit während der Bauarbeiten. Insofern gibt es eine Fülle von Vorschriften bei der Baustelleneinrichtung von Auftraggeber:innen zu beachten.

Schließlich ist für Bauherr:innen noch der Kostenfaktor entscheidend. Sie sollten bereits während der Planung darauf aufmerksam gemacht werden, welche Kosten für die Vorbereitung der Baustelle auf sie zukommen. Zusätzlich ist es von enormer Wichtigkeit, auf die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Bauprojekts aufmerksam zu machen. Im Allgemeinen liegt nämlich die Verantwortung für eine vorschriftsmäßige Baustelleneinrichtung allein bei den Bauherr:innen.

Was ist eine Baustelleneinrichtung?

Die Baustelleneinrichtung (BE) umfasst die Planung und Organisation der bautechnischen Einrichtungen auf einer Baustelle, um eine sichere, zeit- und kostensparende Ausführung der Bauarbeiten zu gewährleisten.


Die Baustelleneinrichtung soll gewährleisten, dass die folgenden Bautätigkeiten möglichst sicher, zeit- und kostensparend ausgeführt werden können. Was ganz einfach und logisch klingt, setzt aber eine sorgfältige und komplexe Planung voraus. Dazu wird zuerst ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt. Dieser berücksichtigt alle örtlichen und individuellen Gegebenheiten und zielt darauf ab, die BE perfekt auf diese bei jedem Bauprojekt unterschiedlichen Bedingungen abzustimmen. Dies geschieht immer unter Beachtung der jeweiligen regionalen Bauvorschriften.

Folgende Aspekte müssen u.a. bei jedem neuen Bauvorhaben untersucht werden:

• Wie groß und komplex ist das Projekt?

• Welcher Zeitraum ist für die reine Bautätigkeit geplant?

• Wie viele Firmen und Personen sind beteiligt?

• Wie sind die Zufahrtwege beschaffen?

• Ist das Gelände bereits vollständig erschlossen (Wasser, Entwässerung, Elt)?

• Wie ist der Baugrund beschaffen? Sind vorbereitende Drainage- oder Erdarbeiten notwendig?

Anschließend muss die BE mit allen Details geplant werden, um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten zu gewähren. Be- und Entlieferung, temporäre sanitäre Einrichtungen und Absicherungen müssen während der gesamten Bauphase einwandfrei funktionieren.

Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung?

Die Sicherheit hat bei allen Bauprojekten immer Vorrang. Daher ist der wichtigste Teil einer Baustelleneinrichtung die Absperrung oder Abgrenzung. Diese besteht im Allgemeinen aus einem Bauzaun (undurchsichtig oder aus Maschendraht) mit einem oder mehreren abschließbaren Zugangstoren, die so bemessen sein müssen, dass auch schwere Baufahrzeuge oder sperrige Bauelemente passieren können. Die Abgrenzung beinhaltet Warnlampen, Hinweistafeln und Informationsschilder.

Weiterhin werden die freien Plätze auf dem Grundstück definiert, auf denen keine Bautätigkeit stattfinden wird. Diese dienen als Lagerplätze für Baumaterialien, Abstellplätze für Baumaschinen und Flächen zur Entsorgung von Abfällen und Aushub. Sie sollten möglichst nahe an der Straße bzw. an der Hauptzufahrt liegen.

Schließlich müssen die Installationen eingerichtet werden. Zu diesen gehören z.B. ein oder mehrere Baustromverteiler, Wasseranschluss, Abwasseranschluss (wenn bereits vorhanden) und die sanitären Einrichtungen für das Baupersonal. Das können, je nach Projektgröße, ein bis zwei Leih-WCs bis hin zu kompletten Wohncontainern mit integrierten Toiletten und Küchen sein. Auch für diese WCs bzw. Container muss ein geeigneter Platz auf dem Baugelände gesucht werden.

Zusammengefasst gehören folgende Elemente zu einer Baustelleneinrichtung:

Was benötigt man für eine Baustelleneinrichtung?

Für eine erfolgreiche BE braucht man vor allen Dingen eines: Geduld. Nicht immer liefern die beteiligten Baufirmen die notwendigen Detailinformationen umgehend und die Behörden nehmen sich auch manchmal Zeit mit den notwendigen Genehmigungen. Daher empfiehlt es sich für Architekt:innen, sehr frühzeitig in enger Abstimmung mit den Bauherr:innen die Baustelleneinrichtungsplanung vorzunehmen. Sie gliedert sich im Wesentlichen in drei Phasen:

Phase 1: Planung vor der Auftragsvergabe.

Phase 2: Planung ab Auftragsvergabe bis zum Beginn der Bauarbeiten.

Phase 3: Planung während der Bauarbeiten.

Um eine Baustelleneinrichtung erfolgreich zu installieren, ist eine möglichst enge Kooperation zwischen allen Beteiligten erforderlich. Dabei ist die Information der Bauherr:innen besonders wichtig, da sie letzten Endes die Verantwortung für eine korrekte BE tragen. Weiterhin sollte bereits im frühen Stadium der Planung durch eine überschlägliche Massenermittlung kalkuliert werden, welche Flächen für das Bauvorhaben im Bereich der BE benötigt werden. Je realistischer diese Kalkulation ausfällt, desto präziser können bereits jetzt die jeweiligen Flächen festgelegt werden. Insbesondere bei schwierig zugänglichen, innenliegenden Grundstücken muss die Möglichkeit der Anlieferung sehr großer Bauelemente mittels eines Krans mit langem Ausleger geprüft werden. Dieser kann dann außerhalb des Grundstücks positioniert werden. Dazu müssen aber frühzeitig Genehmigungen von Nachbarn und der Baubehörde eingeholt werden.

Weiterhin muss bei enger Bebauung die Standfestigkeit der Nachbarbebauung geprüft werden. Unter Umständen sind Drainagen oder Spundwände erforderlich. Auch diese müssen schon bei der Baustelleneinrichtung berücksichtigt werden, genau wie der Brandschutz und Leitungsschutz. Unter Umständen kommen noch Baum- und Gewässerschutz hinzu.

Wie viel kostet eine Baustelleneinrichtung?

Genauso wie die Frage: "Was kostet ein Haus?" ist auch diese Frage sehr schwer pauschal zu beantworten. Sehr viele verschiedene Faktoren beeinflussen die Kosten der Baustelleneinrichtung, von denen die Projektgröße nur ein einziger ist. Unter anderem sind folgende Faktoren maßgeblich:

• Umfang des Bauprojekts

• Dauer der Bauarbeiten

• Lage des Grundstücks (einfache oder schwierige Zufahrt)

• Zustand des Grundstücks vor Baubeginn

• Bodenverhältnisse und Bodenklasse

• Nachbarbebauung

• Wasser- oder Naturschutz

• Besondere Auflagen

Überschläglich kalkulieren Planer:innen meistens mit etwa fünf bis zehn Prozent der Gesamt-Bausumme. Für ein Einfamilienhaus mit geplanten Baukosten von 200.000 Euro belaufen sich also die Kosten für die BE auf etwa 10.000-20.000 Euro, bei einem Mehrfamilienhaus für angenommene 2 Mio. Euro Erstellungskosten wären bereits rund 100.000 bis 200.000 Euro fällig. Basis ist immer die reine Bausumme ohne Grundstückskosten für die überschlägliche Kalkulation. Spätestens vor der Vergabe der Aufträge sollte aber die Berechnung exakt anhand der Angebote erfolgen.

Wer trägt die Kosten für die Baustelleneinrichtung?

Die Frage, wer die Kosten für die Baustelleneinrichtung trägt, hängt unmittelbar mit der Frage zusammen, wer für diese verantwortlich ist. Es ist gleich ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen, die zu beachten sind:

Letztere verpflichtet die Bauherr:innen als Verantwortliche für die Koordination der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle nach den Grundsätzen des § 4 des ArbSchG. Daher müssen diese auch die entstehenden Kosten tragen.

Welche Regelungen müssen eingehalten werden?

Die rechtliche Grundlage für die Baustelleneinrichtung bildet also zunächst die Baustellenverordnung. Dennoch greifen viele weitere Regelungen und Vorschriften aus anderen Bereichen ein, da es sich bei einer Baustelle um ein komplexes Rechtsgebilde mit vielen verschiedenen Verantwortungs- und Aufgabenbereichen handelt.

Bauherr:innen selbst müssen zuerst dafür Sorge tragen, dass privatrechtlich keine Gefahr von der Baustelle ausgeht. Dazu sorgen beispielsweise sichere Umzäunungen und Absperrungen in Verbindung mit Warn- und Hinweisschildern. Rechtlich gesehen handelt es sich um die Verkehrssicherung. Diese beinhaltet auch, dass alle Befugten, welche die Baustelle betreten dürfen, unbeschadet bleiben. Dies erreicht man durch sichere Zufahrten, ausreichende Absicherung des Geländes und sichere Lagerung aller Baustoffe und Geräte.

Weiterhin arbeiten auf einer Baustelle eigenständige Baufirmen mit Angestellten. Daher spielen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung eine Rolle. Zusätzlich muss bei der Bedienung von Geräten und Maschinen die Betriebssicherheitsverordnung beachtet werden. Hier wiederum werden die jeweiligen Baubetriebe in die Verantwortung genommen, die Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten. Eventuell treten während der Bauarbeiten Risiken aufgrund von Gefahrstoffen auf, weshalb die Gefahrstoffverordnung insbesondere bei kontaminierten Böden oder Altbebauung einzuhalten ist.

Schließlich ist die Frage zu klären, ob durch die BE oder den Baubetrieb Beeinträchtigungen des Verkehrs oder des öffentlichen Raums zu erwarten sind. In diesem Fall kann zusätzlich das Verkehrsrecht in Betracht kommen.

Da normalerweise Bauherr:innen weder die notwendige fachliche Kompetenz noch die Zeit haben, die Einhaltung aller Regelungen zu überwachen, wird im Regelfall die Baustelleneinrichtung an Dritte übergeben. Das können z.B. beauftragte Architekt:innen oder bei größeren Bauprojekten ein oder mehrere SiGe-Koordinatoren sein.

Generell zu beachten ist aber, dass die Einschaltung Dritter die Bauherr:innen nicht von ihrer Verantwortlichkeit enthebt. Sie trifft daher eine erhöhte Aufsichtspflicht. Falls sie mögliche Risiken oder Pflichtverletzungen der Beteiligten bemerken, sind sie zur umgehenden Meldung an die Aufsichtsbehörde und an den verantwortlichen Baubeteiligten verpflichtet.

Umfang und Gestaltung der Baustelleneinrichtung

Auch Umfang und Gestaltung der Baustelleneinrichtung hängen sehr stark von der Größe des Projekts und den Besonderheiten des Grundstücks ab. Dennoch gibt es normalerweise eine Reihe von Requisiten, die fast auf allen Baustellen benötigt werden. Zu unterscheiden ist im Wesentlichen zwischen Elementen, die der Sicherheit dienen und weiteren, die dem ordnungsgemäßen Betrieb und der Logistik dienen. Weder Erstere noch Letztere sind weniger wichtig. Ohne Sicherheit ist das Risiko von Unfällen und Strafen hoch und ohne einen reibungslosen Ablauf des Betriebs sind Chaos, Verzögerungen und Mehrkosten vorprogrammiert. Insofern ist auf beide Sorten von Elementen besonderer Augenmerk zu richten.

Dennoch steht die Sicherheit natürlich immer an erster Stelle. Zu den Elementen der Baustelleneinrichtung, die der Sicherheit dienen, gehören:

• Absperrungen und Umzäunungen

• Rettungs- und Fluchtwege

• Warn- und Hinweisschilder

• Ausreichende Beleuchtung und Warnlampen

• Brandschutz

• Leitungsschutz

• Witterungsschutz (in Bezug auf die Sicherheit)

• Schutz der Nachbarn (Personen und Bebauung)

• Schutz vor Gefahrstoffen

• Erste-Hilfe-Ausrüstung

Zur Sicherheit im weiteren Sinne gehören auch Elemente des Umweltschutzes:

• Gewässerschutz

• Baumschutz

• Artenschutz

Die Elemente der Baustelleneinrichtung, die dem Betrieb und der Logistik dienen, sind u.a.:

• Zufahrtswege

• Lagerflächen für Baustoffe

• Lagerflächen für Abfälle

• Abstellflächen für Baumaschinen und Container

• Wasser- und Stromversorgung

• Sanitäreinrichtungen

• Büro- und Aufenthaltsräume

• Witterungsschutz (in Bezug auf Personal und Material)

Die Baustelleneinrichtung ist so zu gestalten, dass sowohl die Sicherheit als auch ein möglichst effizienter und zeitsparender Bauablauf gewährleistet werden. Daher muss bereits im Baustelleneinrichtungsplan für die verschiedenen Phasen der Bautätigkeit eine flexible Anpassung an die wechselnden Gegebenheiten geplant werden. Zum Beispiel erfordern Rohbau und Ausbau eine völlig unterschiedliche Organisation des Geländes.

Die Planung der Baustelleneinrichtung

Wie bereits erwähnt, ist eine frühzeitige Planung ausschlaggebend für eine effiziente und sichere Baustelleneinrichtung. Hier nun die einzelnen Phasen im Detail.

Phase 1 – Planung vor der Auftragsvergabe:

Bauherr:innen bzw. ihre Vertreter müssen generell bei jedem Bauprojekt sicherstellen, dass die Erstellung des Gebäudes unter Einhaltung der örtlichen und zeitlichen Vorgaben realisierbar ist, und zwar unter Beachtung der regionalen und bundesweiten Vorschriften. Voraussetzung bildet neben der ersten Bauplanung auch eine überschlägliche Baustelleneinrichtungsplanung. Stellt sich z.B. heraus, dass aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks eine Anlieferung bzw. Entsorgung der notwendigen Materialien unmöglich ist, führt dies zum Ergebnis der Undurchführbarkeit des Projekts. Im positiven Fall müssen Bauherr:innen die Koordination und die Kontrolle der sicherheitsrelevanten Aspekte des Baustellenbetriebs gewährleisten.

Parallel dazu werden die bei der Vergabe ausgewählten Baubetriebe zur korrekten Angebotserstellung ihrerseits die Baustelleneinrichtungsplanung vornehmen und folgende Aspekte berücksichtigen:

• Massenermittlung

• Kalkulation der benötigten Quantität an Personal, Material und Geräte

• Ortsbesichtigung

• Schutzmaßnahmen Nachbarschaftsbebauung

• Umweltschutzmaßnahmen

Phase 2 – Planung ab Auftragsvergabe bis zum Beginn der Bauarbeiten:

Diese Phase stellt die größte Herausforderung und die meiste Arbeit bei der Baustelleneinrichtungsplanung dar. Es erfolgen zahlreiche Meetings mit allen Baubeteiligten zur Festlegung aller Details inklusive einiger Baufeldbesichtigungen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht mit den Bauherr:innen abgestimmt werden.

Im Anschluss erfolgt die detaillierte Planung aller Elemente, die zur Baustelleneinrichtung zählen. Nach Definition der Details wird der Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) erstellt. Dieser muss zum Schluss noch durch die Bauherr:innen als Gesamtverantwortliche des Bauprojekts genehmigt werden.

Phase 3 – Planung während der Bauarbeiten:

Fast immer ist es während der Bauarbeiten erforderlich, die Baustelleneinrichtung permanent an die sich ändernden Randbedingungen anzupassen. So können beispielsweise ungünstige Witterungsbedingungen dazu führen, dass ein Teil des Geländes unbrauchbar für die Lagerung von Materialien oder den Betrieb von Maschinen wird. Auch modifizierte Bauverfahren oder nachträgliche Leistungserweiterungen können Anpassungen notwendig machen. Schließlich bedingt auch der geplante Bauablauf selbst Änderungen an der Einrichtung, z.B. nach Beendigung des Rohbaus.

Weiterhin können Anweisungen des SiGe-Koordinators oder Kontrollen der zuständigen Behörden dazu führen, dass die ursprüngliche Baustelleneinrichtungsplanung modifiziert werden muss. Hier müssen alle Beteiligten, von den Bauherr:innen bis zu den Baufirmen, Hand in Hand arbeiten.

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Die Ausschreibung für die Baustelleneinrichtung

Im Leistungsverzeichnis können Baustelleneinrichtungen (Einrichten, Vorhalten und Räumen) grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen ausgeschrieben werden.

Als Normalposition: Diese werden als "Besondere Leistungen" nach VOB/C angeboten und werden genau wie alle anderen Normalpositionen kalkuliert.

Als Nebenleistungen: Diese werden als "Nebenleistung" nach VOB/C in Verbindung mit der ATV DIN 18299 Nr. 4.1 kalkuliert.

Im letzteren Fall erscheinen also für die BE keine Positionen im LV, sondern werden unter den Gemeinkosten aufgeführt, entweder als

Zuschlagkalkulation auf die Einzelkosten oder als

• Kalkulation in der Endsumme als Umlageposition.

Schließlich sind auch Mischformen möglich, z.B. die Aufsplittung von den Elementen Einrichten, Räumen und Vorhalten oder die Aufteilung in Normalpositionen und Nebenleistungen für einzelne Punkte der BE.

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