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Öffentliche Ausschreibung

Ferdinand Witt-Dörring
Ferdinand Witt-Dörring
07/2024
Inhalte

Was ist eine öffentliche Ausschreibung?

Laut Definition ist die öffentliche Ausschreibung ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, im nationalen Vergaberecht. Ihm entspricht das Offene Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bei einer öffentlichen Ausschreibung fordert der/die AuftraggeberIn eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.

Öffentliche Ausschreibungen werden von öffentlichen Auftraggebern wie Städten, Gemeinden oder öffentlichen Institutionen wie Schulen und Krankenhäusern durchgeführt. Diese Auftraggeber müssen ihre Aufträge öffentlich ausschreiben und haben dabei die Vorgaben des Vergaberechts einzuhalten. Das Vergaberecht soll sicherstellen, dass alle interessierten Bieter gleichberechtigt und transparent Zugang zu den Ausschreibungen erhalten.

In Deutschland werden Ausschreibungen von öffentlicher Hand durch die Vergabeverordnung (VgV) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt.

Um öffentliche Ausschreibungen effizient und professionell auszuführen wird dafür in der Praxis eine sogenannte AVA-Software verwendet. Mit Hilfe einer AVA-Software können Ausschreibungstexte deutlich schneller erstellt und wiederverwendet werden. In unserem großen AVA-Software Vergleich haben wir die besten Anbieter, die für öffentliche Ausschreibungen in Frage kommen, verglichen.

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Welche Arten von öffentlichen Ausschreibungen gibt es?

Wie ein öffentliches Bauprojekt ausgeschrieben werden muss und ob eine Ausschreibung auf nationaler oder europäischer Ebene stattfinden muss, wird durch zwei Kennzahlen bestimmt: den Schwellenwerten für die Vergabe gemäß europäischem Recht und den Wertgrenzen für nationale Ausschreibungen gemäß deutschem Recht. Mehr darüber weiter unten. Die drei gängigsten Arten von Ausschreibungen sind:

Öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren:

Bei dieser Ausschreibungsart werden die Aufträge öffentlich ausgeschrieben und können von jedem interessierten Unternehmen eingesehen und bearbeitet werden. Es handelt sich um das Standardverfahren bei öffentlichen Aufträgen. Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in einem offiziellen Medium, beispielsweise in einer Zeitung oder auf einer Vergabeplattform, und lädt potenzielle Bieter ein, Angebote abzugeben. Die Angebote werden anschließend geprüft und bewertet, bevor der Zuschlag an den günstigsten und besten Bieter erteilt wird.

Beschränkte Ausschreibung / nicht offenes Verfahren:

Bei dieser Ausschreibungsart werden nur ausgewählte Unternehmen, die von der Vergabestelle direkt angeschrieben wurden, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Verfahren ist beschränkt, da die Teilnahme nur auf eingeladene Unternehmen beschränkt ist. Die Vergabestelle kann Unternehmen aufgrund bestimmter Kriterien auswählen, beispielsweise aufgrund ihrer Erfahrung, Expertise oder Referenzen. Die ausgewählten Unternehmen werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Nach der Bewertung der Angebote wird der Zuschlag an den besten Bieter erteilt.

Freihändige Vergabe / europaweites Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb:

Diese Ausschreibungsart ist am wenigsten formalisiert und erlaubt der Vergabestelle, direkt mit Unternehmen zu verhandeln und einen Vertrag abzuschließen. Sie ist jedoch auf bestimmte Fälle beschränkt, beispielsweise bei sehr kleinen Aufträgen oder in Notfällen. Das europaweite Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb hingegen ist ein streng reguliertes Verfahren, das für Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts vorgeschrieben ist. Die Vergabestelle fordert Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren auf und wählt anschließend eine begrenzte Anzahl von Unternehmen aus, die eingeladen werden, ein Angebot abzugeben. Nach der Bewertung der Angebote wird der Zuschlag an den besten Bieter erteilt.

Schwellenwerte bei öffentlichen Ausschreibungen

Die Festlegung der Schwellenwerte ist von großer Bedeutung für den Umfang eines Ausschreibungsverfahrens und gilt als nationales Recht innerhalb der EU. Die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst. Mit der Verordnungen vom 10.11.2021 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte bekannt gegeben und gegenüber den bisherigen Werten leicht angehoben. Da die deutsche Vergabeverordnung auf diese Änderungen dynamisch verweist, gelten die angehobenen Schwellenwerte auch direkt in Deutschland. Die neuen Schwellenwerte für alle Bereiche im Baugewerbe betragen nun EUR 5.382.000, im Vergleich zu den vorherigen EUR 5.350.000.

Für Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte findet das Kartellvergaberecht Anwendung, das auf EU-Richtlinien basiert. Für Ausschreibungen, die unterhalb des Schwellenwertes liegen, gilt das nationale Recht. Die Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen hängen davon ab, ob nach VOB oder VOL ausgeschrieben wird und ob der Auftraggeber der Bund, ein Land oder Kommunen sind. Die Grenzen variieren in den verschiedenen Bundesländern.

Regelungen der öffentlichen Ausschreibungen

Deutschland ist aufgrund seiner engen Einbindung in die EU und seiner weltweiten Wirtschaftsverflechtungen dazu verpflichtet, internationale Vereinbarungen und EU-Richtlinien in das nationale Ausschreibungsrecht zu integrieren. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag vergeben möchte, muss er verschiedene Gesetze und Bestimmungen beachten, darunter die Vergabeverordnung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabegesetze der Länder sowie die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen. Zusätzlich sind in Deutschland die VOB und die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) von Bedeutung.

Die VOB fasst die Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, zum Bauvertrag und weitere technische Vertragsbedingungen zusammen. Die HOAI ist eine allgemeinverbindliche Rechtsverordnung des Bundes und legt für bestimmte Planungsleistungen einen verbindlichen Rahmen für die Vergütung fest, der auch bei Vergaben beachtet werden muss.

Wie ist der Ablauf einer öffentlichen Ausschreibung?

Damit die Vergabe öffentlicher Aufträge korrekt durchgeführt wird, müssen bestimmte formale und verbindliche Verfahren eingehalten werden. Die Schritte umfassen die Bekanntgabe der Ausschreibung, die Anforderung der Vergabeunterlagen, die Angebotsabgabe, die Prüfung der Angebote sowie die Wertung der Angebote und Bieter. Die Ausschreibung wird in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, gewerblichen Fachblättern, bzw. Vergabeplattformen bekannt gegeben. In der Bekanntgabe müssen alle relevanten Informationen enthalten sein, die potentielle Bieter benötigen, um ein Angebot kalkulieren zu können.

Interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen beantragen und prüfen, ob sie alle Anforderungen erfüllen. Der Auftraggeber muss eine angemessene Frist für die Angebotsabgabe festlegen. Alle Angebote werden aufbewahrt und zu einem genau festgelegten Zeitpunkt, dem Submissionstermin, geöffnet und verlesen.

Sämtliche Angebote werden auf Vollständigkeit überprüft, und bei Mängeln darf betroffenen Unternehmen laut VOB eine zusätzliche Frist von sechs Kalendertagen eingeräumt werden. Die Eignungsprüfung der Bieter erfolgt im Anschluss. Schließlich erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, wobei nur Angebote in die engere Auswahl kommen, die rationell ausgeführt werden können und wirtschaftlich lukrativ sind. Der Bieter mit dem besten und wirtschaftlichsten Angebot erhält letztendlich den Zuschlag.

Wo findet man öffentliche Ausschreibungen?

Öffentlichen Ausschreibungen sollen den Wettbewerb fördern und die Chancengleichheit von Unternehmen gewährleisten. Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, werden sie daher üblicherweise auf Vergabeplattformen im Internet veröffentlicht. Diese Plattformen bieten Bauunternehmen eine zentrale Anlaufstelle, um aktuelle Ausschreibungen einzusehen und sich über die entsprechenden Vergabebedingungen zu informieren.

Zu den wichtigsten Vergabeplattformen in Deutschland gehört zum Beispiel e-Vergabe, die zentrale Plattform für die elektronische Vergabe von öffentliche Aufträgen in Deutschland. Hier können Unternehmen Ausschreibungen und Vergabeverfahren elektronisch einsehen und Angebote abgeben. Die 4 meist verwendeten Anbieter und ihre Vorteile findest du in unserem großem Vergabeplattformen Vergleich.

Neben den großen (online) Plattformen gibt es auch regionale Vergabeportale, die von Ländern oder Kommunen betrieben werden. Hier werden insbesondere Aufträge von regionalen öffentlichen Auftraggebern ausgeschrieben. Beispiele für solche Portale sind das Vergabeportal Berlin und das Vergabeportal Bayern.

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