In Österreich entsprechen ÖNORMEN den deutschen DIN-Normen (eine davon ist die bekannte DIN 276). Sie sind für ArchitektInnen unverzichtbare Werkzeuge, um Projekte erfolgreich umzusetzen und rechtliche Konflikte zu vermeiden. In diesem Blogartikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten ÖNORMEN im Bauwesen und erklären die relevanten Regelungen.
Die ÖNORM bzw. ÖNORMEN sind nationale Normen in Österreich. Sie dienen als Leitlinien und definieren technische Standards, die bei verschiedenen Anwendungen, wie beispielsweise beim Bauen, einzuhalten sind. Die Veröffentlichung dieser Normen obliegt Austrian Standards International, einer privaten Organisation, die sich auf die Umsetzung des aktuellen Standes der Technik als Normen spezialisiert hat. Interessenten können die Normen direkt von der Website der Organisation herunterladen.
ÖNORMEN tragen zur Schaffung einer einheitlichen und zuverlässigen Basis bei, auf der in Österreich Produkte und Dienstleistungen entwickelt, geprüft und umgesetzt werden können. Sie sind daher von großer Bedeutung für Unternehmen, Fachkräfte und Verbraucher in verschiedenen Branchen.
Eine ÖNORM ist in der Regel nicht verpflichtend, es sei denn, sie wurde in einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Vertrag ausdrücklich vorgeschrieben oder vereinbart. Allerdings kann die Einhaltung von ÖNORMEN in vielen Fällen eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen für Bau- und Infrastrukturprojekte. In diesen Fällen können ÖNORMEN als Anforderungen oder Qualifikationen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein, und Bieter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgeschlossen werden.
ÖNORMEN spielen im Bauwesen eine wichtige Rolle, da sie eine einheitliche Basis für die Planung, Ausführung und Bewertung von Bauleistungen schaffen.
Der Geltungsbereich einer ÖNORM hängt von ihrem Inhalt ab. Jede ÖNORM beschreibt in ihrem Titel und ihrer Einleitung ihren Geltungsbereich und ihre Anwendungsbereiche. Einige ÖNORMEN gelten nur in bestimmten Branchen oder für bestimmte Anwendungen. Andere wiederum können allgemeinere Anwendungen haben und in vielen Branchen und Bereichen eingesetzt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einhaltung einer ÖNORM in der Regel freiwillig ist, es sei denn, sie wurde durch Gesetze, Verordnungen oder Verträge verbindlich vorgeschrieben. Dennoch kann die Einhaltung von ÖNORMEN in vielen Fällen als bewährte Praxis betrachtet werden, um Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Die nationalen österreichischen ÖNORMEN werden in verschiedene Normengruppen eingeteilt, die jeweils mit einem Buchstaben gekennzeichnet werden. Die Normengruppe B bezieht die Normen die das Bauwesen betrifft. Zu den wichtigsten ÖNORMEN für die Baubranche zählen:
Die ÖNORM B 2110 ist wahrscheinlich die meist verwendete Norm im Bauwesen und umfasst allgemein gehaltene Vertragsbestimmungen für Bauleistungen und Leistungen der Haustechnik. Die Norm wird dann Vertragsbestandteil im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sich die Vertragsparteien darauf geeinigt haben. Die ÖNORM B 2110 hat den großen Vorteil, dass viele Grundsatzfragen bereits geregelt sind. Ein Blick in die Norm zeigt, dass verschiedene Abschnitte den genauen Anwendungsbereich definieren und wertvolle Checklisten und Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Ausschreibung bereitstellen. Vertragsbestandteile werden konkretisiert, um eine präzise Vereinbarung zu ermöglichen.
Die Norm befasst sich mit der Leistung und Baudurchführung, definiert eine Prüf- und Warnpflicht und regelt die Folgen von Leistungsabweichungen. Grundlegende Vereinbarungen zu Preisen und zur anschließenden Rechnungslegung erleichtern die buchhalterischen Überlegungen, während Leitlinien zu Zahlungen und deren Sicherstellung zusätzliche Sicherheit bieten. Auch Gewährleistung und Schadensersatz sind geregelt und decken sich zum Teil mit den rechtlichen Bestimmungen.
Die ÖNORM B 2120 definiert die Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag. Sie legt die grundlegenden Bestimmungen fest, die bei einem Bauträgervertrag zwischen einem Bauträger und einem Käufer zu beachten sind. Die Norm umfasst verschiedene Aspekte, darunter die allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Vergütung, die Haftung und die Gewährleistung. Sie legt auch die Anforderungen an die Einhaltung von Terminen, Qualität, Sicherheit und Umweltschutz fest. Wie schon öfter erwähnt: Auch die Geltung der ÖNORM B 2120 ist nicht automatisch gegeben, sondern muss ausdrücklich im Vertrag festgelegt werden.
Kleine (aber wichtige) Erinnerung: wir sind eine junge Firma, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die beste webbasierte AVA Software zu programmieren. Wir bieten keine Rechtsberatung und können keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Dieser Blog dient ausschließlich der Information und wurde nach bestem Wissen und Gewissen sowie Recherche erstellt.
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.