Die Bruttogrundfläche ist eine enorm wichtige Begrifflichkeit in der Baubranche, die eine große Rolle bei der Planung und Berechnung von Gebäuden spielt.
Die Bruttogrundfläche (BGF) wird laut DIN definiert als „Gesamtheit der Grundflächen oder eines Teilbereichs des Bauwerks“, unabhängig von deren Nutzbarkeit. Die BGF ist die Summe aller Grundflächen der Grundrissebenen eines Gebäudes und deren konstruktiven Umschließungen. Die Bruttogrundfläche wird in Quadratmetern (m²) angegeben und ist ein wichtiger Indikator für die Größe eines Gebäudes. Sie wird als Mengen- und Bezugseinheit benötigt, um die Baukosten gemäß DIN 276 in den Kostengruppen 300, KG 400 sowie KG 600 bis KG 800 zu ermitteln.
Die Berechnung der BGF basiert auf der DIN 277 "Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen". Die DIN 277 legt die Definitionen, Regeln und Grundlagen für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Bauwesen fest und ist somit ein wichtiges Werkzeug für ArchitektInnen. Die DIN 277 wurde erstmals im Jahr 1934 eingeführt und in den folgenden Jahren mehrfach aktualisiert und überarbeitet. Die neueste Version ist im August 2021 aktualisiert worden, wobei die bisher gültige DIN 277:2016 durch die neue DIN 277:2021-08 ersetzt wurde.
Die Bruttogrundfläche setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Nettoraumfläche (NRF) und der Konstruktionsgrundfläche (KGF).
Die Nettoraumfläche (NRF) ist die Summe aller Flächen innerhalb eines Gebäudes, die für die tatsächliche Nutzung zur Verfügung stehen. Dazu gehören Wohnräume, Arbeitsräume, Freizeiträume, Sanitärräume und ähnliche Räumlichkeiten. Die NRF ist also die Summe aller Innenflächen, die tatsächlich genutzt werden können.
Die Nettoraumfläche gliedert sich noch weiter in:
Die Konstruktionsgrundfläche (KGF) ist die Summe aller Flächen innerhalb eines Gebäudes, die für die Konstruktion und den Betrieb des Gebäudes erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise tragende Wände, Stützen, Installationsschächte, Treppenhäuser, Fahrstuhlschächte und ähnliche Bereiche. Im Gegensatz zur Nettoraumfläche (NRF) sind die Flächen, die zur KGF gehören, nicht für die tatsächliche Nutzung durch die BewohnerInnen oder NutzerInnen des Gebäudes vorgesehen. Die KGF ist also die Summe aller Innenflächen, die für die Konstruktion und den Betrieb des Gebäudes erforderlich sind.
Die Bruttogrundfläche, kurz BGF, wird durch die Addition der Nettogrundfläche und der Konstruktionsgrundfläche ermittelt. Diese umfasst alle Grundflächen der aufgehenden Baukonstruktionen aller Ebenen, einschließlich Wände, Hohlräume und Installationskanäle. Die Formel lautet: BGF = Nettogrundfläche + Konstruktionsgrundfläche.
Für die zweite Methode müssen die Grundflächen des Gebäudes nach der DIN 277 nach ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Bereichen getrennt ermittelt werden. Für die Berechnung sind nach DIN 277, Abschnitt 6.1 die „äußeren Maße der Baukonstruktionen einschließlich Bekleidung (z. B. Außenseite von Putzschichten, mehrschalige Wandkonstruktionen) in Höhe der Oberkanten der Boden- und Deckenbeläge“ anzusetzen. Darüber hinaus muss die Grundfläche der einzelnen Geschosse separat ermittelt werden.
Zur getrennten Ermittlung der Grundflächen gibt es seit der DIN 277:2016 nur noch zwei Bereiche in welche die Räume und Flächen eingeteilt werden müssen:
Im folgenden Beispiel haben wir einen offenen Wohnbereich, mit 214 m² Grundfläche und einer Terrasse mit 108 m². Da die Terrasse ungedeckt ist, fällt sie nicht in die Bruttogrundfläche. Die BGF für den Plan wäre als 214 m².
Die BGF ist eine wichtige Kennzahl für die Planung und Bewertung von Gebäuden aus verschiedenen Gründen:
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.