Was ist die Nutzfläche nach DIN 277?

Das Wichtigste in Kürze:
- Die Nutzfläche (NUF) nach DIN 277 umfasst alle Räume eines Gebäudes, die einer bestimmten Zweckbestimmung dienen.
- Sie wird in 7 Gruppen unterteilt: Wohnen und Aufenthalt, Büro, Produktion, Lager und Verkauf, Bildung und Kultur, Heilen und Pflegen, Sonstiges.
- Im Unterschied zur Wohnfläche umfasst sie auch Arbeits-, Lager- und Technikräume und dient damit der Planung, Flächenaufteilung und Kostenkalkulation von Bauprojekten.
Was ist eine Nutzfläche nach DIN 277 (NUF)?
Die Nutzungsfläche (NUF) ist laut DIN 277-1:2021-08, Abschnitt 3.5 definiert als der Anteil der Nettoraumfläche (NRF), der der Zweckbestimmung des Bauwerks dient. Gemeint sind damit alle Raumflächen, die zu einem bestimmten Zweck genutzt, aber nicht zwingend bewohnt werden können.
Beispiele der Nutzfläche nach DIN 277:
- Privatbauten: Wohnräume, Küchen, Abstellräume
- Gewerbebauten: Büroräume, Produktionshallen, Lagerflächen
- Öffentliche Bauten: Unterrichtsräume, Sporthallen, Patientenzimmer
Nutzfläche vs Wohnfläche
Der Unterschied zwischen der Nutzfläche und der Wohnfläche liegt zunächst darin, dass die Wohnfläche nur die bewohnbaren Räume eines Gebäudes erfasst, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Küche. Die Nutzfläche (NUF) nach DIN 277 umfasst dagegen alle zweckbestimmten Flächen, also auch Büro-, Lager- oder Technikräume.

Entsprechend ist die Wohnfläche für Miete, Kauf und Förderzwecke relevant, während die Nutzfläche der Planung, Kostenkalkulation und Flächenaufteilung dient.
Welche Flächen sind Nutzungsflächen nach DIN 277?
Die DIN 277 definiert insgesamt sieben verschiedene Nutzungsgruppen, welche die im Hochbau existierenden unterschiedlichen Gebäudetypen abbilden.
Tipp: Bei Unsicherheiten über die Zuordnung oder bei wechselnder Nutzung gilt die überwiegende Nutzung der Fläche. Bei Bedarf erlaubt die DIN 277 aber auch eine weitere Unterteilung innerhalb der sieben verschiedenen Nutzungsgruppen.
Nutzungsgruppe 1 – Wohnen und Aufenthalt
Nutzungsgruppe 1 ist für das Wohnen und den Aufenthalt von Menschen vorgesehen. Dazu zählen Wohn- und Aufenthaltsräume, in denen der Alltag gestaltet wird, sowie Speiseräume und Küchen für die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten. Ruhe- und Gemeinschaftsräume wiederum ermöglichen Erholung und soziale Begegnungen.
Nutzungsgruppe 2 – Büroarbeit
Nutzungsgruppe 2 dient der Büroarbeit und administrativen Tätigkeiten. Dazu gehören Büroräume, Aufsichts- und Konstruktionsräume sowie Schalterräume für den Kundenkontakt. Auch Räume für Bürogeräte wie Drucker, Kopierer oder Serveranlagen fallen unter diese Kategorie.
Nutzungsgruppe 3 – Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, F+E
In der Nutzungsgruppe 3 befinden sich Räume für handwerkliche und maschinelle Tätigkeiten sowie Forschung und Entwicklung. Werkhallen, gewerbliche Küchen, Labore und Räume zur Tierhaltung sind typische Beispiele. Sie sind speziell auf Arbeitsabläufe und Sicherheitsanforderungen abgestimmt.
Nutzungsgruppe 4 – Lagern, Verteilen und Verkaufen
Räume der Nutzungsgruppe 4 sind beispielsweise Lagerräume, Verkaufs- und Messeflächen sowie Archive. Außerdem zählen Kühlräume und Silos zu dieser Gruppe, um Güter sicher und effizient aufzubewahren.
Nutzungsgruppe 5 – Bildung, Unterricht und Kultur
Nutzungsgruppe 5 ist für Bildungs- und Kulturzwecke vorgesehen, so wie etwa Unterrichts- und Bibliotheksräume, Bühnen, Theater- und Kinosäle sowie Proben- und Sportsäle. Sie bieten Platz für Lernen, kreative Aktivitäten und sportliche Betätigung.
Nutzungsgruppe 6 – Heilen und Pflegen
In die Nutzungsgruppe 6 fallen alle Räume für medizinische und pflegerische Tätigkeiten. Dazu zählen Krankenzimmer, Behandlungsräume, OP-Säle und Intensivstationen. Sie sind auf die besonderen Anforderungen von Gesundheitseinrichtungen ausgelegt.
Nutzungsgruppe 7 – Sonstige Nutzungen
Diese Gruppe umfasst Räume, die keiner der vorherigen Kategorien zugeordnet werden können. Dazu zählen Garagen, Abstellflächen, Müllräume sowie Schutz- und Sanitärräume. Auch weitere technische oder infrastrukturelle Flächen fallen in diese Nutzungsgruppe.
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Welche Räume zählen nicht zur Nutzungsfläche?
Wie bereits erwähnt, gibt es einige genutzte Flächen innerhalb von Gebäuden, die nicht zu der Kategorie Nutzfläche nach DIN 277 zählen. Für diese Flächen sieht die DIN zwei weitere Nutzungskategorien vor:
- Verkehrsflächen (VF) dienen der horizontalen und vertikalen Erschließung, wie z. B. Flure, Treppen, Rampen, Aufzüge, Foyers und Verbindungsgänge. Sie sind funktional notwendig, haben aber keinen direkten Nutzungszweck.
- Technikflächen (TF) dienen dem technischen Betrieb des Gebäudes, wie z. B. Heizräume, Lüftungszentralen, Räume für Stromversorgung, Wasser- oder Abwassertechnik sowie Brennstoff- und Löschwasserlager.
Diese Flächen sind aus der Berechnung der Nutzfläche nach DIN 277 ausklammern und separat aufzuführen.
Wie wird die NUF berechnet?
Die Nutzungsfläche nach DIN 277 ergibt sich aus der Summe der Nutzflächen aller Räume, die einer Nutzung zugeordnet sind. Deshalb ist die Kalkulation der gesamten NUF relativ einfach, wenn zuvor die Nutzflächen der einzelnen Räume korrekt aufgelistet wurden.
NUF = ∑ (Nutzungsflächen der einzelnen Räume)
Nutzfläche berechnen: Beispiel
In einer Wohnung mit den folgenden Flächen…
Wohnzimmer 30 m²
Schlafen 15 m²
Küche 10 m²
Flur 5 m²
Bad 5 m²
…beträgt die Nutzfläche 60 m². Der Flur mit 5 m² zählt nach DIN 277 nicht zur Nutzfläche, da er als Verkehrsfläche (VF) klassifiziert wird.
Was umfasst die DIN 277 noch?
Die DIN 277 ist eine deutsche Norm zur einheitlichen Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Gebäuden. Sie legt fest, wie Grundflächen, Nutzflächen, Verkehrsflächen, Funktionsflächen und Rauminhalte zu messen und zu gliedern sind.
Flächensystematik der DIN 277
Die DIN 277 gliedert die Flächen hierarchisch:
- Bruttogrundfläche (BGF): umfasst alle Flächen einschließlich Konstruktionsbauteilen wie Wände, Pfeiler oder Schächte.
- Nettoraumfläche (NRF): alle tatsächlich nutzbaren Räume eines Gebäudes, unterteilt in:
- Nutzflächen (NUF): Flächen, die dem eigentlichen Zweck des Gebäudes dienen (z. B. Büros, Klassenräume, Lager).
- Technische Funktionsflächen (TF): für den Betrieb des Gebäudes notwendig (z. B. Heizungsräume, Technikbereiche).
- Verkehrsflächen (VF): dienen der Erschließung, z. B. Flure, Treppen, Aufzüge.
Durch diese hierarchische Struktur ermöglicht die DIN 277 eine klare Übersicht von der gesamten Gebäudegrundfläche bis hin zu den tatsächlich nutzbaren Flächen.
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Fazit: NUF als Basis für Planung, Kosten und Honorar
Wer die NUF korrekt ermittelt, legt die Basis für eine prüffähige Planung mit effizienter Flächenverwaltung, da alle Räume nachvollziehbar den richtigen Nutzungsgruppen zugeordnet sind.
Gleichzeitig ist die NUF entscheidend für die Kostenplanung, denn jede Kalkulation basiert auf den ermittelten Flächen:
- Kostenvorgabe
- Kostenschätzung
- Kostenberechnung
- Kostenvoranschlag
- Kostenanschlag
- Kostenfeststellung
Entsprechend wird die NUF auch zur Berechnung der Honorargrundlage gemäß HOAI herangezogen, um die Grundleistungen auf Basis der anrechenbaren Kosten korrekt zu bemessen.
Zuletzt wird die NUF auch zur Kontrolle der Richtlinien des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) herangezogen. Entsprechend kommt kein Architekt oder Ingenieur um die Berechnung der NUF herum.









