Willkommen zu unserem heutigen Blogbeitrag zum Thema "Aufmaß" im Bauwesen. Ein korrektes Aufmaß ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung von Bauprojekten. Es bildet die Grundlage für die Planung und Dokumentation des Bauwerks und ermöglicht eine präzise Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Ein Aufmaß im Bauwesen bezeichnet das Vermessen und Aufzeichnen von Bauwerken. Es gibt zwei Anwendungsgebiete, auf die sich der Begriff bezieht:
Unter dem Aufmaß während der Planungsphase ist das Vermessen und Aufzeichnen eines Bauwerk zu verstehen, welches benötigt wird, um genaue Skizzen mit allen benötigten Maßen und Informationen zu erstellen.
Darüber hinaus wird unter dem Begriff Aufmaß, die Fertigstellung eines Bauwerks und die Dokumentation der tatsächlich erbrachten Bauleistungen verstanden. Es dient zur Ermittlung des Umfangs der erbrachten Leistungen und ist damit die Grundlage für die Rechnungsprüfung.
Egal ob es sich um ein Aufmaß während der Planungsphase oder für die Rechnungsprüfung handelt, in beiden Fällen ist die Bedeutung für den reibungslosen Ablauf des Projektes essentiell. Die genaue Erfassung der Maße während der Planung ist entscheidend für einen erfolgreichen Bau, da nur so die Konstruktion später passgenau errichtet werden kann. Des Weiteren dienen die Angaben als Grundlage für die Planung der benötigten Materialien und Arbeitszeit, was wiederum für die Kalkulation der Baukosten notwendig ist. In der Rechnungsprüfung ist es entscheidend für die richtige Kontrolle der eingehenden Rechnungen und somit mitentscheidend, wie viel Geld an die unterschiedlichen Auftragnehmer gezahlt wird.
Das Aufmaß zu erfassen ist nicht nur eine sinnvolle Praxis, sondern wird auch innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) speziell geregelt. Wenn Bauverträge auf Grundlage der VOB geschlossen werden, ist das Aufmaß im Rahmen der Abrechnung von Bauleistungen verpflichtend anzuwenden. Die VOB-Bestimmungen in §2 und §14 regeln die Vergütung und Abrechnung von Bauleistungen. Hier wird eindeutig vermittelt, dass tatsächlich ausgeführte Leistungen für die Kalkulation herangezogen werden müssen. Das Aufmaß dient als zugrunde liegende Dokumentation für den sogenannten Einheitspreisvertrag und ist somit für die Abrechnung unerlässlich. Es wird empfohlen, dass Auftragnehmer und Bauherren ein gemeinsames Aufmaß nehmen, um eine Nachvollziehbarkeit seitens der Auftraggeber zu gewährleisten. Die VOB regelt auch die Bauabnahme in §12 VOB/B gesondert, doch praktisch betrachtet bietet es sich an, die Bauabnahme mit dem Aufmaß zu verbinden. Beide Vorgänge sollten jedoch getrennt und gewissenhaft erledigt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Wichtig ist, dass die Person, die das Aufmaß erstellt, über die notwendige Fachkenntnis verfügt und die Messungen und Berechnungen sorgfältig durchgeführt, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Da das Aufmaß später als Grundlage für die Abrechnung dient, hat es sich bewährt, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam mit einer von ihm beauftragten Person das Aufmaß nehmen. Hierfür bieten sich BauleiterInnen, ArchitektInnen und andere fachkundige Personen an.
Die Genauigkeit des Aufmaßes ist von entscheidender Bedeutung, da es die Grundlage für die spätere Abrechnung bildet. Eine hohe Genauigkeit bedeutet, dass die erfassten Maße und Daten möglichst präzise und fehlerfrei sind. Eine zu geringe Genauigkeit kann zu Abweichungen bei der Kalkulation und letztlich zu Mehrkosten führen. Es gibt keine festen Zahlen oder Standards, die die Genauigkeit des Aufmaßes gesetzlich vorschreiben. Die Genauigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Größe des Bauvorhabens, den verwendeten Messmethoden und Instrumenten sowie den Anforderungen des Auftraggebers. In der Regel wird jedoch eine Genauigkeit von ± 5 mm angestrebt, um eine präzise Erfassung der Maße zu gewährleisten.
Für die Erstellung von Aufmaßen gibt es neben den Richtlinien der VOB, keine zwingenden Vorschriften. Einige Schritte die eingehalten werden können, um die Qualität des Aufmaßes zu verbessern, haben wir zusammengefasst:
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.