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Aufmaß erstellen: Alle Infos rund um die Aufmaßerstellung

Ferdinand Witt-Dörring
Ferdinand Witt-Dörring
04/2024
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Was versteht man unter einem Aufmaß?

Ein Aufmaß im Bauwesen bezeichnet das Vermessen und Aufzeichnen von Bauwerken. Es gibt zwei Anwendungsgebiete, auf die sich der Begriff bezieht:

Aufmaß während der Planungsphase

Unter dem Aufmaß während der Planungsphase ist das Vermessen und Aufzeichnen eines Bauwerk zu verstehen, welches benötigt wird, um genaue Skizzen mit allen benötigten Maßen und Informationen zu erstellen. 

Außmaß als Grundlage für die Abrechnung

Darüber hinaus wird unter dem Begriff Aufmaß, die Fertigstellung eines Bauwerks und die Dokumentation der tatsächlich erbrachten Bauleistungen verstanden. Es dient zur Ermittlung des Umfangs der erbrachten Leistungen und ist damit die Grundlage für die Rechnungsprüfung.

Warum ist ein Bauaufmaß wichtig?

Egal ob es sich um ein Aufmaß während der Planungsphase oder für die Rechnungsprüfung handelt, in beiden Fällen ist die Bedeutung für den reibungslosen Ablauf des Projektes essentiell. Die genaue Erfassung der Maße während der Planung ist entscheidend für einen erfolgreichen Bau, da nur so die Konstruktion später passgenau errichtet werden kann. Des Weiteren dienen die Angaben als Grundlage für die Planung der benötigten Materialien und Arbeitszeit, was wiederum für die Kalkulation der Baukosten notwendig ist. In der Rechnungsprüfung ist es entscheidend für die richtige Kontrolle der eingehenden Rechnungen und somit mitentscheidend, wie viel Geld an die unterschiedlichen Auftragnehmer gezahlt wird.

Aufmaß Regelungen nach VOB

Das Aufmaß zu erfassen ist nicht nur eine sinnvolle Praxis, sondern wird auch innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) speziell geregelt. Wenn Bauverträge auf Grundlage der VOB geschlossen werden, ist das Aufmaß im Rahmen der Abrechnung von Bauleistungen verpflichtend anzuwenden.

Die VOB-Bestimmungen in §2 und §14 regeln die Vergütung und Abrechnung von Bauleistungen. Hier wird eindeutig vermittelt, dass tatsächlich ausgeführte Leistungen für die Kalkulation herangezogen werden müssen. Das Aufmaß dient als zugrunde liegende Dokumentation für den sogenannten Einheitspreisvertrag und ist somit für die Abrechnung unerlässlich. Es wird empfohlen, dass Auftragnehmer und Bauherren ein gemeinsames Aufmaß nehmen, um eine Nachvollziehbarkeit seitens der Auftraggeber zu gewährleisten. Die VOB regelt auch die Bauabnahme in §12 VOB/B gesondert, doch praktisch betrachtet bietet es sich an, die Bauabnahme mit dem Aufmaß zu verbinden. Beide Vorgänge sollten jedoch getrennt und gewissenhaft erledigt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wer erstellt das Aufmaß?

Wichtig ist, dass die Person, die das Aufmaß erstellt, über die notwendige Fachkenntnis verfügt und die Messungen und Berechnungen sorgfältig durchgeführt, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Da das Aufmaß später als Grundlage für die Abrechnung dient, hat es sich bewährt, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam mit einer von ihm beauftragten Person das Aufmaß nehmen. Hierfür bieten sich BauleiterInnen, ArchitektInnen und andere fachkundige Personen an.

Wie genau muss das Aufmaß sein?

Die Genauigkeit des Aufmaßes ist von entscheidender Bedeutung, da es die Grundlage für die spätere Abrechnung bildet. Eine hohe Genauigkeit bedeutet, dass die erfassten Maße und Daten möglichst präzise und fehlerfrei sind. Eine zu geringe Genauigkeit kann zu Abweichungen bei der Kalkulation und letztlich zu Mehrkosten führen. Es gibt keine festen Zahlen oder Standards, die die Genauigkeit des Aufmaßes gesetzlich vorschreiben. Die Genauigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Größe des Bauvorhabens, den verwendeten Messmethoden und Instrumenten sowie den Anforderungen des Auftraggebers. In der Regel wird jedoch eine Genauigkeit von ± 5 mm angestrebt, um eine präzise Erfassung der Maße zu gewährleisten.

Aufmaß nehmen: Wie erstellt man ein Aufmaß?

Für die Erstellung von Aufmaßen gibt es neben den Richtlinien der VOB, keine zwingenden Vorschriften. Einige Schritte die eingehalten werden können, um die Qualität des Aufmaßes zu verbessern, haben wir zusammengefasst:

  • Vor Ort Begehung: Eine Begehung des Baustellengeländes und des Bauwerks ist notwendig, um alle relevanten Maße und Informationen zu erfassen. Dabei sollten auch alle Besonderheiten wie Schächte oder Aussparungen beachtet werden.
  • Dokumentation: Alle Maße und Daten sollten sorgfältig dokumentiert werden, entweder per Hand oder mithilfe von Messinstrumenten wie einem Laser-Entfernungsmesser oder einem Tachymeter.
  • Genaue Aufzeichnungen: Alle Informationen sollten genau aufgezeichnet werden, um mögliche Fehler zu vermeiden. Dabei sollten auch eindeutige Bezeichnungen und Referenzen verwendet werden, um das Aufmaß später leicht nachvollziehbar zu machen.
  • Rechtzeitig: Aufmaße sollten entsprechend dem Fortgang der Bauausführung, möglichst unmittelbar nach Fertigstellung der einzelnen Teilleistungen mit Bezug auf die Positionen im Leistungsverzeichnis vorgenommen werden.
  • Kontrolle und Überprüfung: Nach der Erstellung des Aufmaßes sollten alle Maße und Daten noch einmal überprüft werden, um mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten zu erkennen und zu korrigieren.
  • Zusammenarbeit: Wie schon beschrieben, hat es sich bewährt, dass Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam mit einer von ihm beauftragten Person das Aufmaß nehmen.
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