Als ArchitektIn sind Sie immer wieder mit Bauverträgen konfrontiert, die den Rahmen für erfolgreiche Bauprojekte bilden. Doch wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre AuftraggeberInnen durch diese Verträge haben? Welche Bestimmungen gelten nach BGB und welche nach VOB? Das und mehr erklären wir dir in unserem heutigem Blog.
Der Bauvertrag: Einführung und Definition
Der Bauverträge ist eine rechtliche Vereinbarungen zwischen AuftraggeberIn und ihren AuftragnehmerInnen, die die Bedingungen eines Bauprojektes festlegen. Er bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und stellt sicher, dass alle Parteien über die erwarteten Leistungen und Vergütungen informiert sind. Bauverträge können nach unterschiedlichen Gesetzen formuliert werden, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Ein Bauvertrag muss klar und präzise sein, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Parteien die gleichen Erwartungen haben. Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Bauvertrags gehören die Vergütung, die Leistungen, die Terminplanung, die Haftung und die Streitbeilegung.
Bauverträge nach BGB
Bauverträge, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) formuliert sind, sind in Deutschland weit verbreitet und bilden die Grundlage für viele Bauprojekte. Das BGB ist ein umfassendes Gesetz, das Regeln für die meisten Bereiche des privaten Rechts festlegt, einschließlich Bauverträge.
Laut dem BGB, § 650a Bauvertrag gilt folgendes:
(1) Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.
(2) Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist.
Ein Bauvertrag nach BGB muss alle wesentlichen Bedingungen eines Bauprojekts enthalten und schriftlich formuliert sein, um rechtsverbindlich zu sein. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Kopie des Vertrags haben und alle Klauseln und Bedingungen verstehen. Eine gute Praxis ist es, einen Juristen oder einen erfahrenen Berater um Rat zu bitten, bevor man einen Bauvertrag unterzeichnet.
Bauverträge nach VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eine Sammlung von Regelungen und Vorschriften, die für die Vergabe und den Abschluss von Bauverträgen gelten. Bauverträge, die nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) formuliert sind, gelten für öffentliche Bauaufträge in Deutschland. Damit regelt die VOB die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Regierungsbehörden, Städte und Gemeinden. Dies schafft Transparenz. Die VOB ist in drei Teile unterteilt - VOB/A, VOB/B, VOB/C. Teil A regelt die angesprochene Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand und unterscheidet dabei drei Bereiche: Nationale Vergabeverfahren, EU-Ausschreibungen und Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber, für die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten.
Unterschiede zwischen einem Bauvertrag nach BGB bzw. VOB
- Qualität von Rechtsnormen: Ein entscheidender Unterschied zwischen VOB und BGB besteht darin, dass die Bestimmungen der VOB nicht die Qualität von Rechtsnormen haben. Anders als die BGB, gilt die VOB nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrages, sondern sie muss vertraglich vereinbart werden.
- Vergabeverfahren: Bei Bauverträgen nach VOB muss ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren durchführen, bevor er einen Bauvertrag abschließt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die besten Angebote ausgewählt werden und dass die Vergabe fair und transparent ist.
- Anforderungen: Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass Bauverträge nach VOB häufig strengere Anforderungen an die Haftung und den Schutz von Umwelt und Natur enthalten. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den Architekten bei der Überprüfung eines Bauvertrags nach VOB berücksichtigen sollten.
Vergütungsfragen im Bauvertrag
Die Vergütung von Leistungen ist für jedes Bauprojekt ein enorm wichtiges Thema und sollte klar definiert und formuliert sein. Im Bauvertrag gibt es dafür mehrere Möglichkeiten:
- Honorare: Eine Möglichkeit ist das Festlegen eines Honorars. Hierbei wird im Vorfeld ein festes Betrag vereinbart, der als Vergütung für die geleisteten Arbeiten dient. Dies ist eine gängige Praxis bei ArchitektInnen- und IngenieurInnenleistungen. Mehr Informationen darüber findest du in unserem Blog über das Thema: wie berechnet sich das Honorar von ArchitektInnen?
- Kostenerstattung: Eine weitere Möglichkeit ist die Kostenerstattung. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit den geleisteten Arbeiten anfallen, erstattet. Dies ist eine gängige Praxis bei Bauleistungen.
- Nachträgliche Vergütungsansprüche: Es ist auch möglich, dass nachträglich Vergütungsansprüche entstehen. Dies kann z.B. passieren, wenn im Zuge des Bauprojekts unerwartete Kosten anfallen, die nicht im Vorfeld einkalkuliert wurden. In einem solchen Fall kann eine nachträgliche Vergütung vereinbart werden.
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