Als ArchitektIn sind Sie immer wieder mit Bauverträgen konfrontiert, die den Rahmen für erfolgreiche Bauprojekte bilden. Doch wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre AuftraggeberInnen durch diese Verträge haben? Welche Bestimmungen gelten nach BGB und welche nach VOB? Das und mehr erklären wir dir in unserem heutigem Blog.
Der Bauverträge ist eine rechtliche Vereinbarungen zwischen AuftraggeberIn und ihren AuftragnehmerInnen, die die Bedingungen eines Bauprojektes festlegen. Er bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und stellt sicher, dass alle Parteien über die erwarteten Leistungen und Vergütungen informiert sind. Bauverträge können nach unterschiedlichen Gesetzen formuliert werden, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Ein Bauvertrag muss klar und präzise sein, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Parteien die gleichen Erwartungen haben. Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Bauvertrags gehören die Vergütung, die Leistungen, die Terminplanung, die Haftung und die Streitbeilegung.
Bauverträge, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) formuliert sind, sind in Deutschland weit verbreitet und bilden die Grundlage für viele Bauprojekte. Das BGB ist ein umfassendes Gesetz, das Regeln für die meisten Bereiche des privaten Rechts festlegt, einschließlich Bauverträge.
Laut dem BGB, § 650a Bauvertrag gilt folgendes:
(1) Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.
(2) Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist.
Ein Bauvertrag nach BGB muss alle wesentlichen Bedingungen eines Bauprojekts enthalten und schriftlich formuliert sein, um rechtsverbindlich zu sein. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Kopie des Vertrags haben und alle Klauseln und Bedingungen verstehen. Eine gute Praxis ist es, einen Juristen oder einen erfahrenen Berater um Rat zu bitten, bevor man einen Bauvertrag unterzeichnet.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eine Sammlung von Regelungen und Vorschriften, die für die Vergabe und den Abschluss von Bauverträgen gelten. Bauverträge, die nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) formuliert sind, gelten für öffentliche Bauaufträge in Deutschland. Damit regelt die VOB die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Regierungsbehörden, Städte und Gemeinden. Dies schafft Transparenz. Die VOB ist in drei Teile unterteilt - VOB/A, VOB/B, VOB/C. Teil A regelt die angesprochene Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand und unterscheidet dabei drei Bereiche: Nationale Vergabeverfahren, EU-Ausschreibungen und Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber, für die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten.
Die Vergütung von Leistungen ist für jedes Bauprojekt ein enorm wichtiges Thema und sollte klar definiert und formuliert sein. Im Bauvertrag gibt es dafür mehrere Möglichkeiten:
Kleine (aber wichtige) Erinnerung: wir sind eine junge Firma, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die beste webbasierte AVA-Software zu programmieren. Wir bieten keine Rechtsberatung und können keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Dieser Blog dient ausschließlich der Information und wurde nach bestem Wissen und Gewissen sowie Recherche erstellt.
Ferdinand Witt-Dörring kommt aus Österreich, hat einen Master of Science in Innovation & Entrepreneurship und ist gelernter Tischler. Er hatte schon früh ein großes Interesse daran die Baubranche zu digitalisieren und wurde zum Mitgründer von Compa - eine AVA Software für ArchitektInnen und BauleiterInnen.