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Fertigstellungsanzeige VOB richtig erstellen

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Fertigstellungsanzeige VOB richtig erstellen

Ferdinand Witt-Dörring
Ferdinand Witt-Dörring
12/2023
Inhalte

Was ist eine Fertigstellungsanzeige?

Die Fertigstellungsanzeige stellt im Bauprozess einen entscheidenden Meilenstein dar. Sie markiert formell den Abschluss der Bauarbeiten und wird gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ausgeführt. In ihrem Kern dient sie als Basis für die abschließende Abnahme des Bauwerks und die daraus resultierende Schlusszahlung des Auftraggebers. Kurz gesagt: Es handelt sich bei der Fertigstellungsanzeige um eine schriftliche Mitteilung über die Vollendung einer Leistung.

Ist eine Fertigstellungsanzeige Pflicht?

Der Auftragnehmer, in der Regel das ausführende Bauunternehmen, ist nach § 12 Abs. 5 VOB/B dazu verpflichtet, den Auftraggeber über die Fertigstellung der Arbeiten zu informieren. Diese Information erfolgt in der Regel mittels einer formellen Fertigstellungsanzeige. Der Zweck dieser Pflicht besteht darin, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass die Arbeiten vollständig erledigt wurden und das Bauwerk nun zur offiziellen Abnahme und anschließenden Nutzung bereitsteht. Außerdem dient die Fertigstellungsanzeige als Grundlage für die Fälligkeit der Schlusszahlung. Allerdings hängen die genauen Anforderungen an die Fertigstellungsanzeige von den spezifischen Bedingungen des Bauvertrages und den geltenden rechtlichen Vorschriften ab.

Wer stellt eine Fertigstellungsanzeige aus?

Die Fertigstellungsanzeige wird in der Regel vom Auftragnehmer, also dem ausführenden Bauunternehmen, erstellt. Es obliegt dem Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Arbeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen ausgeführt wurden.

Was kostet eine Fertigstellungsanzeige?

Die Erstellung einer Fertigstellungsanzeige an sich zieht keine zusätzlichen Kosten nach sich. Sie ist eine Pflicht des Auftragnehmers, die sich aus dem Bauvertrag und der VOB ergibt.

Wann ist ein Bau fertig gestellt?

Ein Bau gilt als fertig gestellt, wenn alle im Vertrag festgelegten Leistungen erbracht und das Bauwerk ohne wesentliche Mängel für den vorgesehenen Zweck nutzbar ist.

Wann muss eine Baufertigstellungsanzeige gemacht werden?

Die Fertigstellungsanzeige sollte unverzüglich nach der Fertigstellung der Arbeiten erfolgen. Sie dient als formeller Hinweis an den Auftraggeber, dass alle Arbeiten abgeschlossen wurden und das Bauwerk zur Abnahme bereit ist.

Was passiert nach der Baufertigstellungsanzeige?

Sobald der Auftraggeber die Fertigstellungsanzeige erhält, beginnt üblicherweise eine Frist von zwei Wochen, in der er das Bauwerk abnehmen sollte. In diesem Zeitraum sollte der Auftraggeber das Bauwerk gründlich inspizieren, um etwaige Mängel zu identifizieren.

Welche Informationen gehören in eine Fertigmeldung?

Eine aussagekräftige Fertigstellungsanzeige sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Bauvertragsnummer
  • Datum des Bauvertrags
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Datum der Fertigstellung
  • Genaue Bezeichnung des Bauwerks und der ausgeführten Arbeiten
  • Eine Bestätigung, dass die Arbeiten gemäß dem Bauvertrag fertiggestellt wurden
  • Eine Aufforderung zur Abnahme der Bauarbeiten
  • Ggf. Anhänge wie Rechnungen und Belege
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Auftragnehmers oder seines bevollmächtigten Vertreters
Eine präzise und vollständige Fertigstellungsanzeige ist essenziell, um mögliche rechtliche Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Die korrekte Erstellung einer Fertigstellungsanzeige ist ein bedeutender Schritt in der Durchführung eines Bauprojekts. Sie bietet dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Rechtssicherheit und erleichtert den Übergang von der Bauphase zur Nutzung des Bauwerks. Für Architektinnen, die in der Planung und Überwachung von Bauprojekten tätig sind, ist es von zentraler Bedeutung, diesen Prozess genau zu verstehen und korrekt anzuwenden. Ein fundiertes Wissen über die Fertigstellungsanzeige nach VOB ist daher eine unverzichtbare Kompetenz im Berufsfeld der Architektur.

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